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Thursday, May 21, 2026

Zweiter Teil der Waffengesetznovelle tritt in Kraft

Mit der Verschärfung der Waffengesetze gelten seit November 2025 strengere Regeln. So gibt es seit damals etwa einen verbesserten Behördenaustausch.

Mit dem zweiten Teil der Gesetzesnovelle, die am 28. April in Kraft tritt, werden die Regeln noch einmal verschärft. „Das klare Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit“, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) heute in einer Aussendung.

So gelten ab dem Stichtag strengere Prüfungen der waffenrechtlichen Verlässlichkeit sowie die Erhöhung der Qualität des klinisch-psychologischen Gutachtens. Außerdem sind ein fundiertes Explorationsgespräch und ein neues Testverfahren angekündigt.

Altersgrenze für Schusswaffenkauf steigt

Das Mindestalter für den Kauf von Schusswaffen bei Kategorie A und B wird von 21 auf 25 Jahre angehoben, bei Kategorie C von 18 auf 21 Jahre. Ausnahmen sollen weiterhin gelten, wenn Waffen für den Beruf benötigt werden. Zudem werden der Polizei im Umkreis von Schulen und Kindergärten erweiterte Kontrollbefugnisse erteilt.

„Mit der Regelung schließen wir nicht die Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind“, ergänzte Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ).

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