Der Industrielle Siegfried Wolf hat gegen die – noch nicht rechtskräftige – Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen der gegen ihn erhobenen Vorwürfe Einspruch eingelegt. Laut einem Bericht des „Kurier“ fordert Wolf im Einspruch die Zurückweisung der Anklageschrift vom 23. März oder die Einstellung des Strafverfahrens.
„Fundamentale Vorfragen“ seien ungeklärt, die Ermittlungen „unvollständig, zentrale Beweise nicht ausgewertet und entlastende gelegentlich ignoriert worden“. Es sei nicht die Aufgabe der Gerichte, in einer Hauptverhandlung jene Ermittlungen nachzuholen, die die Staatsanwaltschaft zuvor unterlassen habe, so sein Strafverteidiger Norbert Wess.
Anklage auch gegen Schelling
Der WKStA wurde bekannt, dass in der Steuercausa des Unternehmers Anklage wegen Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch erhoben wurde. Ebenfalls angeklagt wurden der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine ehemalige Finanzamtsleiterin.
In dem Verfahren geht es unter anderem um einen Steuernachlass in der Höhe von 630.000 Euro für den millionenschweren Investor durch das Finanzamt. Es besteht der Verdacht auf Bestechung. Die Finanzbeamtin wurde wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, Schelling wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
Treffen auf Raststation
Laut Anklage soll Wolf der damaligen Finanzamtsleiterin vorgelegt haben, sie bei ihrer damals laufenden Bewerbung als Leiterin eines anderen Finanzamts zu unterstützen, wenn sie im Gegenzug seinen Antrag auf Steuernachsicht um rund 630.000 Euro genehmige. Das Anbot sei erstmals bei einem Treffen auf einer Autobahnraststation im Jahr 2018 erfolgt.
Die Leiterin des Finanzamts hat laut Anklageschrift das Angebot angenommen, intern die nötigen Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters veranlasst und den Antrag sechs Wochen nach dem ersten Anbot genehmigt. Wolf habe im Gegenzug auf den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss zugunsten der Finanzamtsleiterin genommen.

