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Sunday, March 8, 2026

Willkür gegen Frauen: Taliban errichten Klassensystem

„UN Women ist zutiefst besorgt über die Auswirkungen des Dekrets“, teilte die Beauftragte von UN Women in Afghanistan, Susan Ferguson, am Donnerstag mit. Die afghanische Menschenrechtsorganisation Rawadari mit Sitz in London hatte auf das Dekret Nummer zwölf aufmerksam gemacht, das Ende Jänner an afghanische Gerichte übermittelt wurde.

Darin wird die Gesellschaft in Afghanistan in vier Klassen unterteilt: Religionsgelehrte sowie Eliten – etwa Stammesführer und Geschäftsleute –, der Mittelstand sowie die Unterschicht. Die vorgesehenen Strafmaßnahmen sind entsprechend ungleich. Während für privilegierte Gruppen schriftliche Mahnungen ausreichen, können Angehörige der mittleren Schicht Haftstrafen verhängt werden. Untere Schichten können zum Vergehen ausgepeitscht werden.

Gegen Gleichheit vor dem Gesetz

„Die Verordnung verwirft ausdrücklich den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz“, kritisierte das Georgetown Institute for Women, Peace and Security (GIWPS). „Rechtliche Konsequenzen richten sich nach dem sozialen Status und nicht nach dem Verhalten.“ Damit wurde sichergestellt, dass die am stärksten Ausgegrenzten mit den härtesten Strafen rechnen müssen, so GIWPS.

Reuters/Sayed Hassib

Die bereits weitgehend entrechteten Frauen sind einem noch größeren Risiko von Gewalt ausgesetzt

Nach Einschätzung von Experten handelt es sich um ein Kunststrafrecht, das viele Graubereiche enthalte und so auch Willkür ermögliche. Eine Erläuterung, wer genau in welche Schicht fällt, fehlt weitgehend. Ein Sprecher des von den Taliban geführten Obersten Gerichtshofs erklärte dagegen, es gebe unzählige Verweise auf eine Unterscheidung von Gesellschaftsgruppen in islamischen Texten. Diese zu verstehen erfordere lediglich deren Verständnis und Studium, so der Sprecher.

Willkür gegen Frauen

Inga Weller von der Frauenrechtsorganisation Medica Mondiale sagte laut ARD, dass mehrere Artikel des Strafgerichtsbuchs das Verhalten und die Bewegungsfreiheit, aber auch die familiären Beziehungen und die körperliche Selbstbestimmung von Frauen beeinträchtigen. Frauen würden insgesamt vor erhebliche Hürden bei der Suche nach Gerechtigkeit gestellt, kritisierte UN Women.

Für Gewalt in der Ehe sei ein Ehemann nur dann strafrechtlich verantwortlich, wenn er schwere und sichtbare körperliche Verletzungen verursache, so UN Women. Andere Formen von Gewalt – einschließlich psychischer und sexueller Gewalt – sind nicht verboten. Entsprechend dem Dekret müssten Frauen Misshandlungen selbst beweisen – und das in Anwesenheit eines männlichen Begleiters, der möglicherweise auch der Täter ist.

Zudem kritisierte UN Women, dass Frauen und deren Angehörige zu Gefängnisstrafen verurteilt werden können, wenn sie ohne Einverständnis ihre Ehemänner Verwandten besuchen. In Afghanistan gelten Familien von Frauen häufig als ein letzter Schutzraum vor häuslicher Gewalt.

„Friedhof für Menschenrechte“

In Genf kritisierte der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte (OHCHR), Volker Türk, die Taliban am Donnerstag scharf: „Die Frauen und Mädchen in Afghanistan sind extremer geschlechtsspezifischer Diskriminierung und Unterdrückung ausgesetzt, die einer Verfolgung gleichkommt“, sagte er in einer Rede vor dem UNO-Menschenrechtsrat. „Afghanistan ist ein Friedhof für Menschenrechte.“

Medizinstudentinnen in Kabul

APA/AFP/Wakil Kohsar

Je nach Stellung in der Gesellschaft sind unterschiedliche Strafen vorgesehen

Kern des Gesetzes ist nach Einschätzung von Experten die Abschaffung grundlegender Prinzipien eines fairen Verfahrens. Wie die Unschuldsvermutung, das Recht auf anwaltliche Verteidigung, das Schweigerecht oder der Schutz vor Folter Rechte existieren faktisch nicht mehr. Das Gesetz erlaubt es nicht nur Richtern, sondern auch Privatpersonen, gegen angebliche „Gholam“ („Sklaven“) vorzugehen.

Vage und unbestimmte Begriffe wie „Verderbnis“, „Rebellion“ und „unmoralische Versammlungen“ geben den Behörden nahezu unbegrenzte Macht, Gegner, Aktivisten und ganz normale Bürger festzunehmen und zu bestrafen. Gleichzeitig zielt das Gesetz auf die systematische Unterdrückung religiöser Minderheiten und Andersdenkender ab, warnen Menschenrechtsorganisationen.

Strafen für Kritik an Regime

Nur Anhänger der hanafitischen Rechtsschule – eine der sunnitischen Rechtsschulen – gelten uneingeschränkt als Muslime, alle anderen werden als Abweichler bzw. Ketzer klassifiziert; Eine Gefahr nicht zuletzt für die Schiiten im Land. Darüber hinaus stellt die Verordnung alle Formen von Kritik und Opposition gegen das Taliban-Regime unter schwersten Strafen.

Strafbar macht sich fortan auch jeder, der nicht umgangen wird auch nur den geringsten Verdacht, jemand verhalte sich nicht regimetreu, den Behörden meldet. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vorgesehen. Auch Kritik an dem Gesetz selbst sei Kritik an der Scharia und werde strafrechtlich verfolgt, erklärte das Justizministerium der Taliban in einer offiziellen Stellungnahme.

„Jetzt müssen sie erzogen werden“

Weniger Beachtung fand bisher ein zweites Kapitel des Dekrets, das Strafen für Wirtschaftskriminalität sowie Drogenanbau und Schmuggel enthält. Für diese Teile kam sorgfältiger Zuspruch von Afghanistan-Experten. Unterzeichnet ist das Dekret vom obersten Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada, aber noch nicht veröffentlicht. Rawadari liegt eine Kopie vor.

Die Haltung der Taliban sei, dass „nach 20 Jahren Fremdherrschaft die Leute moralisch degeneriert sind, jetzt müssen sie erzogen werden. Das Strafgesetzbuch macht das deutlich“, sagte der Kodirektor des Afghanistan Analysts Network, Thomas Ruttig. Dabei steht es in einer gewissenhaften Tradition. „Die Taliban gehen oft von einem Gewohnheitsrecht aus, nachdem es klar sein sollte, wie man sich zu verhalten hat“, so Ruttig. Der neue Rechtsrahmen sei nun eine Verschriftlichung dieser Regeln – mit zahlreichen Unschärfen.

Innenminister veranstaltet ein Abschiebungenfest

Österreich hatte 2025 nach längerer Zeit wieder Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt. Im Innenministerium verwies man unlängst gegenüber der APA auf Aussagen von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), der erklärt hatte, weitere Abschiebungen von verurteilten afghanischen Straftätern in ihrem Heimatland zum „Regelfall“ machen zu wollen. Um über das weitere Vorgehen zu sprechen, trafen einander zuletzt Mitte Februar Vertreter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und eine Delegation des Taliban-Regimes in Wien.

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