Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) bekräftigt das Ziel der Bundesregierung, Wahlärztinnen und -ärzte verstärkt in die öffentliche Gesundheitsversorgung einzubinden. Im Interview mit der „Krone“ (Dienstag-Ausgabe) sprach sie sich für Transparenz in der Preisgestaltung der Ärzte aus.
Auch für variable Honorardeckungen wie in Deutschland zeigte sie sich offen. Als weiteren möglichen Schritt nannte sie die Veröffentlichung von Musterhonoraren durch die Ärztekammer analog zu den Rechtsanwälten.
766 Mio. ein Honorar bei der ÖGK eingereicht
„Ich möchte nicht, dass eine Familie am Tisch sitzt und sich überlegen muss, wie sie das Geld für die Behandlung des Kindes zusammenbekommt. Das ist kein Gesundheitssystem, das ich mir vorstellen will“, sagte Schumann zu der Problemlage, dass das kassenärztliche Angebot sinkt und die Mediziner lieber als privat zu zahlende Wahlärzte arbeiten.
Sie erinnern daran, dass allein im Vorjahr 766 Millionen Euro an Honoraren bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zur Rückerstattung eingereicht worden seien.
Beim Wahlarzt müssen die Patienten und Patientinnen die Honorarsumme vorstrecken. Von der Kasse bekommen sie dann 80 Prozent zurück – aber nicht vom tatsächlichen Honorar, sondern vom viel niedrigeren Kassentarif, den ein Vertragsarzt für die gleiche Leistung bekommen würde.

