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Thursday, May 21, 2026

Ungarns LGBTQ-Gesetz verstößt gegen EU-Charta

Das hochumstrittene ungarische LGBTQ-Gesetz verstößt gegen die EU-Grundrechtecharta. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg in einem von der EU-Kommission angestrengten und von mehreren Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament unterstützten Verfahren.

2021 unter Orban beschlossen

Das LGBTQ-Gesetz war 2021 noch unter dem inzwischen abgewählten rechtsnationalistischen Regierungschef Viktor Orban erlassen und mit dem Jugendschutz begründet worden. Es beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität in Büchern, Fernsehen und anderen Medien.

Sie müssen mit dem Hinweis „Verboten für unter 18-Jährige“ versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Darüber hinaus wurde jede Art von Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen.

Von der Leyen: Gesetz eine „Schande“

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte das Gesetz zuvor als „Schande“ bezeichnet. Die Kommission reichte Klage ein und beantragte Feststellung, dass Ungarn damit auf mehreren Ebenen gegen EU-Recht verstoßen hat: gegen das Recht in Bezug auf den Binnenmarkt für Dienstleistungen, gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gegen mehrere Rechte aus der EU-Grundrechtecharta sowie gegen die „Werte, auf die die EU sich gründet“. 16 Mitgliedsländer, darunter Österreich, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an.

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