Ingrid Thurnher ist am Donnerstag mit 31 von 35 Stimmen im Stiftungsrat als Generaldirektorin des ORF bis zum Jahresende bestätigt worden. Ob sie sich auch für die kommenden fünf Jahre im Amt bewerben wird, ließ sie heute im Ö1-Mittagsjournal erneut offen. Bei einer Neuerung an der Spitze des ORF würde sie auf jeden Fall eine unterstützende Rolle übernehmen, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
In den kommenden Monaten werden sie als Weichenstellerin fungieren, eine neue Unternehmenskultur etablieren und mit Altlasten aufräumen. Das werde nicht allen gefallen, räumte Thurnher gegenüber Ö1 ein – das könnte „laut und vielleicht unangenehm“ werden: „Es werden möglicherweise noch unangenehme Schritte folgen müssen, wenn wir unsere jüngere Vergangenheit aufarbeiten.“
Zu der Aussage von FPÖ-Stiftungsrat Peter Westenthaler, dass es bis hin zu Kündigungen gehen müsse, hielt sie sich bedeckt. Man muss nun unabhängige Experten und Expertinnen die Situationen bewerten lassen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Fälle wie das Verhalten von ORF-III-Programmgeschäftsführer Peter Schöber, dem Mobbing und Interventionen vorgeworfen wurden, und dem früheren ORF-NÖ-Landesdirektor Robert Ziegler, der laut Vorwürfen professionelle Distanz zu ÖVP-Politikern vermissen ließ, würden gegebenenfalls erneut geprüft.
Gerichte werden entschieden
Zu den Pensionsansprüchen des langjährigen Managers Pius Strobl, für die im ORF 2,4 Millionen Euro zurückgestellt sein sollen, sagte Thurnher, dass sie und das derzeitige Management diese nicht anerkennen würden. Entscheidend werden wohl die Gerichte sein. Ebenso wie im Fall ihres Vorgängers Roland Weißmann, der nach seinem Rücktritt und der danach erfolgten Kündigung eine knapp vier Millionen Euro schwere Klage gegen den ORF angekündigt hat.
Thurnher unterstrich erneut, dass das Verhalten Weißmanns gegenüber einer ORF-Mitarbeiterin nicht akzeptabel gewesen sei: „So kann man sich in unserem Unternehmen nicht benehmen, wenn man es so formulieren möchte. Und daraus ergibt sich der Schritt der Kündigung.“ Die Mitarbeiterin hatte den Vorwurf der sexuellen Belästigung gegen Weißmann erhoben.
Der Compliance-Bericht zu dem Fall, der, wie Thurnher betonte, keine konkreten Materialien wie Chats, Fotos oder Audiomaterial enthalte, werde nun den Stiftungsräten offengelegt. Eine Kündigung der Mitarbeiterin, die die Belästigungsvorwürfe öffentlich geäußert hat, soll zuletzt im Stiftungsrat zur Diskussion gestellt werden. Das schloss Thurnher am Samstag dezidiert aus.

