Die spanische Regierung und die katholische Kirche in Spanien haben heute vereinbart, Opfer sexuellen Missbrauchs in kirchlichen Einrichtungen auch in bereits verjährten Fällen zu entschädigen.
Nach zweijährigen Verhandlungen wurde das Abkommen von der Regierung von Ministerpräsident Pedro Sanchez, der Kirche und dem spanischen Ombudsmann in Madrid unterzeichnet.
„Weltweit wegweisendes Modell“
Nach der Unterzeichnung versicherte Justizminister Felix Bolanos, es handle sich um ein „weltweit wegweisendes Modell“. Er sprach von einem „Tag der Gerechtigkeit für die Opfer“.
Der Staat werde bei den Anträgen „das letzte Wort haben“, und die Kirche „wird zahlen“, betonte der Minister der linken Regierung. Zur Höhe der Entschädigungen macht die Vereinbarung keine konkreten Vorgaben.
Das vereinbarte Verfahren richtet sich vor allem an Betroffene, deren Fälle strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, etwa wegen Verjährung oder weil die Täter nicht mehr leben. Dabei handelt es sich nach offiziellen Angaben um die Mehrheit der Opfer. Die Betroffenen dürfen ab dem 15. April ihre Anträge beim Justizministerium stellen.
Der Vorgang soll drei Monate dauern
Vorgesehen ist ein zweistufiges Verfahren: Eine unabhängige Kommission beim Ombudsmann prüft die Anträge und schlägt eine Entschädigung vor. Eine kirchliche Kommission nimmt dazu Stellung, aber die endgültige Entscheidung trifft der Ombudsmann. Die Kirche übernimmt die Zahlungen vollständig. Das Verfahren soll Ombudsmann Angel Gabilondo maximal drei Monate dauern.
Zahl der Opfer könnte in die Hunderttausende gehen
Nach jüngsten Angaben der kaiserlichen Bischofskonferenz wurden seit 1940 mehr als 1.000 Missbrauchsfälle dokumentiert. Ein im Herbst 2023 veröffentlichter Bericht des spanischen Ombudsmanns ging auf Grundlage einer repräsentativen Umfrage davon aus, dass es mindestens 236.000, möglicherweise sogar mehr Betroffene gibt.

