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Thursday, March 5, 2026

Soziale Netzwerke: Kampfansage und Endlosscrollen

Seit dieser Woche steht das Endlosrollen im Fokus eines Gerichtsverfahrens in Los Angeles im US-Bundesstaat Kalifornien. Im Mittelpunkt der zur Verhandlung stehenden Klage steht der Vorwurf, wonach mit algorithmusgesteuerten Empfehlungen, personalisierten Benachrichtigungen und nicht zuletzt endlos erscheinendem Content eine „süchtig machende Strategie“ verfolgt werde.

Die gegen YouTube und Instagram antretende Klägerin fing eigene Angaben bereits als Kind an, die Plattformen zu nutzen – das habe zu Depressionen und Angstzuständen geführt, argumentierte sie. Die Unternehmen weisen die Vorwürfe zurück und verweisen unter anderem auf in den vergangenen Jahren eingeführte Maßnahmen, die die Nutzung durch junge Menschen einschränken sollen.

Neben Instagram und YouTube richtete sich die Klage zunächst auch gegen TikTok und Snapchat. Diese beziehen sich unmittelbar vor Prozessbeginn auf einen Vergleich. Das Verfahren in Los Angeles könnte als Präzedenzfall für weitere Prozesse dienen, in den USA gibt es Hunderte ähnlicher Klagen.

Vergleich mit Spielautomaten

Auch Kritiker wie der deutsche Digitalaktivist Markus Beckedahl werfen etwa TikTok vor, dass das Design der App nur darauf abzielt, die Anwender so lange wie möglich zu binden.

Beckedahl nutzt die App ein Belohnungssystem, das psychologisch auf dem Prinzip der variablen Belohnung basiert – ähnlich wie bei einem Spielautomaten. Man weiß nicht, ob das nächste Video ein Volltreffer sei, was den Drang zum Weiterschauen verstärke. Wissenschaftler sprechen vom Effekt des Endless-Scrolling, auch des endlosen Scrollens.

Ob hier als nächstes die Brems- oder Stopptaste gedrückt wird, bleibt abzuwarten. Mit einem Urteil zugunsten der Klägerin würden den IT-Konzernen nicht nur weitere Verfahren und womöglich hohe Kosten drohen. Sie müssten dem US-Sender NBC wohl auch die Kernelemente ihrer Produkte neu überdenken.

„EU wird Scrollen abschaffen“

„Die EU wird das endlose Scrollen abschaffen“, hieß es passend dazu am Freitag beim Nachrichtenportal Politico angesichts eines ähnlich gelagerten Brüsseler Verfahrens.

Hier wurde TikTok bereits offen zur Deaktivierung des endlosen Scrollens veranlasst. Dahinter steht der Vorwurf der EU-Kommission, dann hinter dem Design von TikTok Suchtgefahr stecke – insbesondere für Kinder. TikTok weist die Vorwürfe als „kategorisch falsch und völlig haltlos“ zurück. Man werde alle notwendigen Schritte unternehmen, womit der Fall nun vor dem Europäischen Gerichtshof landen könnte.

„Wendepunkt“

Eine schnelle Einigung zeichnet sich somit nicht ab. Wie Politico mit Verweis auf Stimmen aus Brüssel dazu anmerkte, gelte aber bereits die Forderung nach einer grundlegenden Designänderung durchaus als „bahnbrechend“. Die Rede sei von einem „Wendepunkt“. Erstmals versucht eine Regulierungsbehörde, einen Rechtsstandard für das Suchpotenzial von Plattformdesigns festzulegen.

Darüber hinaus befinden sich bereits weitere Social-Media-Portale wie Facebook und Instagram auf dem Prüfstand. Es wäre „sehr, sehr seltsam“, wenn die Kommission die Vorgehensweise gegen TikTok „nicht als Vorlage nutzen und auch gegen andere Unternehmen vorgehen würde“, wie ein Vertreter der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi)
sagte Politico.

Meta und YouTube weisen Vorwürfe zurück

So wie auf EU-Ebene dreht sich auch das Verfahren in den USA um mögliche Suchtgefahr von Social-Media-Apps. Adam Mosseri, der Chef der Meta-Plattform Instagram, hatte am Mittwoch seinen Auftritt vor Gericht. Die Foto- und Video-App gehört zum Facebook-Konzern Meta von Mark Zuckerberg.

Meta-Anwalt Paul Schmidt hatte in seinem Eröffnungsplädoyer entgegnet, dass der verschlechterte psychische Zustand der Klägerin hauptsächlich mit ihrer familiären Situation und nicht mit ihrer Social-Media-Nutzung zusammenhänge. Auch der Anwalt der Google-Videoplattform YouTube wies die Vorwürfe zurück.

Die Anwälte der Klägerin greifen bei dem Prozess auf Strategien zurück, die in den 90er und 2000er Jahren gegen die Tabakindustrie angewendet wurden. Bei der damaligen Klagewelle wurde unter anderem argumentiert, dass das Unternehmen ein schädliches Produkt verkaufte. Das Verfahren, bei dem am Mittwoch auch Zuckerberg aussagen soll, ist für mehrere Wochen ausgelegt.

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