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Tuesday, April 14, 2026

Regierungspläne für Geistpreisbremse in Begutachtung

Die Begutachtung der regierungsseitig angekündigten Eingriffe in die Geistpreisentwicklung läuft bis Dienstagmittag. Das Gesetz ist Grundlage einer in Vorbereitung stehenden Verordnung, die Einzelheiten regeln, damit das Paket mit dem 1. April in Kraft treten kann.

Die Regelung ist vorübergehend, läuft mit 30. Dezember wieder aus, so das Wirtschaftsministerium heute Abend. Für den Beschluss im Nationalrat braucht es laut den Angaben eine Zweidrittelmehrheit.

Für den Eingriff ins Preisgesetz bedarf es einer Verfassungsbestimmung. Die Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS benötigt damit für den Beschluss eine weitere Partei. „Es ist jetzt ein parteienübergreifender Konsens gefordert, um schnell handeln zu können“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA.

Entlastungen von zehn Cent pro Liter

Die gestern vorgestellte Gesetzesänderung soll es der Regierung bzw. dem Finanzminister erlauben, bei „Vorliegen einer Krise“ per Verordnung die „Betriebsmargen entlang der Wertschöpfungskette zu begrenzen bzw. die steuerlichen Mehreinnahmen durch preisdämpfende Steuersenkungen auszugleichen“.

Die möglichen Entlastungen sollen in der Summe maximal zehn Cent pro Liter betragen. „Alle Maßnahmen müssen auf einen Monat begrenzt und bei auftretenden Versorgungsengpässen abänderbar sein“, sagte Hattmannsdorfer und verwies darauf, dass bei allen Maßnahmen die Versorgungssicherheit oberste Priorität habe.

Minister: Preisdeckel gefährdet Versorgungssicherheit

Bei der Mineralölsteuer (MöSt) sollen Mehreinnahmen wegen der gestiegenen Spritpreise per Verordnung an die Tankenden „zurückgegeben“ werden. Dafür werde ich in einem ersten Schritt um zunächst fünf Cent für Benzin bzw. Diesel gespart. „Im Falle einer Verlängerung der Verordnung ist das Entlastungsvolumen von den jeweiligen Treibstoffpreisen abhängig“, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

Preisdeckel sei keiner angebracht, ein solcher gefährde die Versorgungssicherheit, sagte Hattmansdorfer und verwies auf eine hohe Importquote von beispielsweise 67 Prozent des raffinierten Diesels und Negativbeispiele wie Ungarn, wo es zu Engpässen kam.

„Positive Marge für Unternehmen gewährleisten“

Ebenso soll per Verordnung ein „Verhindern von Krisengewinnen entlang der Wertschöpfungskette von der Raffinerie bis zur Tankstelle“ sichergestellt werden. Es geht um einen Mechanismus, mit dem bei Diesel und Super reine Krisengewinne entlang der Wertschöpfungskette verhindert werden sollen, „wenn die im Weekly Oil Bulletin gemeldeten Nettopreise gegenüber dem Stand zwei Monate zuvor um mehr als 30 Prozent gestiegen sind“. Zudem müsse „weiterhin eine positive Marge für Unternehmen gewährleistet sein“.

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