18.9 C
New York
Tuesday, April 14, 2026

Prozessauftakt: Ott entlastet Ex-Spitzenbeamten Peterlik

Vieles, was am Dienstag vor dem Wiener Landgericht für Strafsachen zur Sprache kam, geht auf das Schlüsseljahr 2018 zurück: In den Morgenstunden des 4. März wurden in der sonst idyllischen englischen Stadt Salisbury zwei Menschen bewusstlos auf einer Parkbank entdeckt. Es handelte sich um den ehemaligen russischen Doppelagenten Sergej Skripal und seine Tochter Julia.

Die beiden waren mit einem Nervenkampfstoff der Nowitschok-Gruppe in Kontakt gekommen und überlebten nur knapp. Eine 44-jährige Engländerin hingegen starb als Zufallsopfer, nachdem sie auch mit dem Stoff in Berührung gekommen war.

OPCW-Bericht im Fokus

Der Bericht der britischen Ermittler vom Dezember 2025 sah den russischen Militärgeheimdienst GRU hinter dem Anschlag. Ein weiterer sechsteiliger Bericht zur Causa stand am Dienstag vor Gericht im Fokus: Auch die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) hatte den Giftanschlag aufgearbeitet.

Und diesen als geheim klassifizierten Bericht soll Peterlik, damals Generalsekretär im von FPÖ-Ministerin Karin Kneissl geführten Außenministerium, ohne Not angefordert und Ott zugänglich gemacht haben. Sowohl Peterlik, der auf nicht schuldig plädierte, wie auch Ott, selbst derzeit Angeklagter in einem Spionageprozess, bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

APA/Roland Schlager

Ott (links) und Peterlik trafen einander am Dienstag im Wiener Landesgericht

„Meine Aufgabe und Verpflichtung“

Zur Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben hatte Peterlik, so die Anklage, den Bericht nicht gebraucht. „Selbstverständlich“, widersprach Peterlik am Dienstag, habe er das Recht gehabt, in die Berichte Einschau zu nehmen. „Es war meine Aufgabe und Verpflichtung als Beamter, das zu tun.“ Zu seiner Führungsfunktion gehört es, „außenpolitisch koordinierend“ zu wirken.

Er habe „die außenpolitische Relevanz“ der Unterlagen zu prüfen gehabt, verwies Peterlik auf das in seinen Augen zweifellos gegebene dienstliche Interesse. Der russische Botschafter habe ihm in einem Gespräch mitgeteilt, dass es einen OPCW-Bericht gebe, wonach Russland mit dem Giftanschlag nichts zu tun habe. Die Zusammenfassung habe aber gesagt, dass die britischen Ergebnisse bestätigt werden können. Diese Diskrepanz muss überprüft werden. „Dafür brauche ich keinen Auftrag“, denn er sei dazu gewesen.

Anklage: „Privates betroffen“

Staatsanwältin Veronika Standfest bestand darauf, dass Peterlik weder Berechtigung noch dienstliches Erfordernis gehabt habe. Es habe sich um „rein technische Dokumente, (…) mit denen ein Generalsekretär und Jurist eigentlich nichts anfangen kann“ gehandelt. Für die Staatsanwaltschaft liegt es in der Hand, dass es sich um „ein Privatpersonen“ handelte.

Die Staatsanwältin verwies auf den „regen Informationsaustausch“ zwischen Ott und Peterlik auf Signal. Entsprechende Chats projizierten sie während ihres Anklagevortrags an die Wände des Verhandlungssaals. Zum Motiv, weshalb Peterlik Ott die brisanten Unterlagen gezeigt habe, bemerkte Standfest, der Diplomat und damalige Generalsekretär im Außenministerium habe sich „revanchieren“ oder „wichtig machen“ wollen.

„Im Briefkasten gefunden“

Zwei Tage nach der Einsicht, am 5. Oktober 2018, habe Peterlik die streng geheim klassifizierten Unterlagen Ott zugänglich gemacht. Dieser habe sie „an seiner Wohnadresse abfotografiert“, sagte die Staatsanwältin. Peterliks ​​Behauptung, er sei zu diesem Zeitpunkt in seinem Büro gewesen, sei „nicht erwiesen“.

Im Akt befindet sich jedoch auch eine eidesstattliche Erklärung Otts, wonach diese Dokumente nicht von Peterlik erhalten habe. Sie seien ihm zugespielt worden. Das wiederholte Ott am Dienstag auch im Zeugenstand. Die Akten habe er „im Briefkasten gefunden“, auf dieser Art habe er oft Informationen bekommen. Schließlich habe er sie in seiner Wohnung fotografiert und dann vernichtet. „Der Herr Peterlik war nie in meiner Wohnung.“

Ott verwies auf den Druck, den er und Peterlik auferlegt bekommen hatten. „Ich verstehe diesen Hatz und diesen Hass, den man gegen ihn entwickelt hat, nicht. Okay, ich bin jetzt der Gott-sei-bei-uns, damit finde ich mich schon ab. (…) Aber diese Verfolgung gegen ihn, das ist ja ärger wie im Mittelalter“, so Ott. Kontakt zu Peterlik den Fall Skripal betreffend habe er nicht gehabt.

Weg nach Marsalek

Laut Anklage fanden die Dokumente schließlich den Weg zum ehemaligen Wirecard-Manager und mittlerweile mutmaßlich als Spion für Russland tätigen Jan Marsalek. Dieser soll 2018 in London damit geprahlt haben, die Formel für das Nervengift zu haben. Der Bericht gelangte später zur „Financial Times“, die die Causa an die Öffentlichkeit brachte.

Polizisten hinter einer Absperrung in Salisbury (GB)

Reuters/Toby Melville

Im März 2018 wurden Skripal und seine Tochter in Salisbury gefunden

Peterliks ​​Verteidiger Michael Mössler sah eine „äußerst lückenhafte und an den Haaren herbeigezogene Anklage“ sowie Ermittlungsfehler. So liege streng genommen gar kein klassifiziertes Dokument vor, da dieses erst in Österreich hätte klassifiziert werden müssen. Peterlik habe nur ein Dokument gehabt, und das im dienstlichen Interesse. Die von der Anklage behauptete Weitergabe an Ott sei „denkunmöglich“, bemerkte Mössler.

Gutachten zur Lochung der Dokumente

Peterliks ​​zweiter Verteidiger, Volkert Sackmann, verwies auf ein Gutachten, wonach die Dokumente aus dem Außenministerium anders gelocht gewesen seien als jene auf den Fotos von Ott. „Das geht ja technisch schon nicht aus.“

Am Dienstag als zweiter Zeuge war noch ein Beamter aus dem Außenministerium geladen, der die Disziplinaranzeige gegen Peterlik verfasst hatte. Ihm zufolge seien bisher strafrechtliche Ermittlungen gegen Peterlik zu vier Nebensträngen in der Causa eingestellt worden. Auch disziplinarrechtlich sei Peterlik in diesen Nebensträngen freigesprochen worden.

Die Verhandlung wird am Donnerstag und am Freitag fortgesetzt. Mit einem Urteil ist dann aber noch nicht zu rechnen, da noch weitere Zeugen gehören sollen.

Related Articles

Latest Articles