Bei der Berichterstattung über das Schulattentat in Graz im vergangenen Jahr hat der Senat 2 des Presserats heute zahlreiche geringfügige Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt und Hinweise ausgesprochen. Die inkriminierten Videos wurden inzwischen gelöscht.
Geringfügige Verstöße wurden etwa bei Berichten in der „Kronen Zeitung“ und ihrer Onlineausgabe sowie auf Oe24 beobachtet. Das betreffe vor allem Videos, die etwa Schüler und Schülerinnen der vom Attentat betroffenen Schule unmittelbar nach der Tat von hinten in den Onlineausgaben der beiden Medien zeigten.
Interessen abwägen
Die Personen seien zumindest für einen eingeschränkten Personenkreis identifizierbar gewesen. Bei Minderjährigen sei der Persönlichkeitsschutz noch stärker ausgeprägt. Zugleich erkennt der Senat ein „ausgeprägtes Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung über ein Schulattentat“ an.
Hier muss eine Abwägung der Interessen zugunsten des Opferschutzes ausfallen. Die Unterlegung des Videos mit martialischer Musik bei Oe24 war ein zusätzlicher Kritikpunkt des Presserats.
Auch in anderen Videos, die in den beiden Medien veröffentlicht wurden, und Schüler der Schule während und nach dem Attentat unverpixelt gezeigten, haben laut Senat 2 des Presserats geringfügig gegen den Persönlichkeitsschutz verstoßen.
Bilder von Wohnhaus „medienethisch gerechtfertigt“
Hingegen für „medienethisch gerechtfertigt“ hielt der Senat 2 dagegen die Veröffentlichung von Bildern des Wohnhauses des mutmaßlichen Attentäters auf Krone.at sowie in den Print- und Onlineausgaben von „Heute“ und Oe24. In dem Haus wohnten auch die Mutter und der ältere Bruder.
Es sei zwar grundsätzlich auch auf den Persönlichkeitsschutz naher Angehöriger Rücksicht zu nehmen. Allerdings sei der Wohnort auch ein Tatort gewesen, da bei einem Einsatz Spezialeinsatzkräfte eine – nicht funktionsfähige – Rohrbombe gefunden worden sei. Es habe auch eine Rolle gespielt, dass dem Täter Kapitalverbrechen zur Last gelegt werden.

