Am vierten Verhandlungstag im Spionageprozess gegen den ehemaligen Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und einen mitangeklagten Beamten sind weitere Zeugen aus dem mittlerweile aufgelösten BVT vernommen worden.
Zuerst ging es am Wiener Landesgericht um eine Operation „Prinz Eugen von Savoyen“. Unter Bezugnahme auf diesen Akt hatte Ott Daten zu einem Mann abgefragt, Otts Angaben wegen dessen möglicher Verwicklung im Drogenhandel.
Laut Staatsanwalt war das Ganze ein Schwindel, es habe keine dienstliche Begründung für die Personenabfrage gegeben. Der erste Zeuge wollte dazu „keine Mutmaßungen“ anstellen.
Zentraler Bestandteil der Anklage ist der Vorwurf, Ott habe für den russischen Geheimdienst versucht, den Aufenthaltsort eines abtrünnigen russischen Agenten zu ermitteln, der in seiner Heimat in Ungnade gefallen war und sich ins Ausland geflüchtet hatte. Laut Ott habe es sich dabei um eine legale, aber streng geheime Aktion namens „Operation Doktor“ gehandelt.
Zeugen zweifeln an möglicher „Operation Doktor“
Seitens des BVT sei sein Dienstvorgesetzter Wolfgang Zöhrer, damals stellvertretender BVT-Direktor, sein Ansprechpartner gewesen, der ihn mit der „Operation Doktor“ betraut habe. Dieser hatte das bereits als Zeuge unter Wahrheitspflicht bestritten. Auch andere ehemalige BVT-Mitarbeiter und -Mitarberiterinnen sagen das nichts.
Sie haben davon nie gehört, konnten aber nicht ausschließen, „dass es so hochbrisant war, dass es nicht jeder wusste, dass der Zugriff eingeschränkt war“, also eine nunmehrige DSN-Beamtin. Ein weiterer, früher bei der Spionageabwehr tätiger und speziell für Russland zuständiger Beamter sagte, eine „Operation Doktor“ sei ihm „gänzlich unbekannt“.
Gridling wird Ende Februar befragt
Die Befragung mehrerer Zeugen, die bereits vernommen werden sollen – darunter Ex-BVT-Direktor Peter Gridling –, wurde aus Zeitgründen bereits verlegt. Die Befragung Gridlings soll jetzt am 26. Februar stattfinden. Der Staatsanwalt beantragte darüber hinaus die Einvernahme weiterer, bisher vom Gericht nicht vom Amtsgericht wegen geladener Zeugen.

