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Monday, April 20, 2026

ORF: Generaldirektor Weißmann zurückgetreten – news.ORF.at

Die Wahl des neuen ORF-Generaldirektors wird laut Stiftungsrat wie geplant stattfinden und der oder die neue Generaldirektor/-in mit Jänner 2027 die Führung des ORF übernehmen.

Der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer und sein Stellvertreter Gregor Schütze betonen in der Aussendung, der im Raum stehende Vorwurf verlange eine „rasche und transparente Aufklärung“. Der Schutz der betroffenen Person muss dabei „oberstes Ziel“ sein. Lederer und Schütze dankten Weißmann gleichzeitig für seine Dienste und die 30-jährige Tätigkeit im ORF. Bei der Stiftungsratssitzung am Donnerstag soll Thurnher mit der vorläufigen Führung der Geschäfte des Generaldirektors beauftragt werden.

Lederer: Vorwürfe rasch aufklären

Stiftungsratsvorsitzender Lederer betonte, es sei „die Verantwortung des ORF-Stiftungsrats, nun rasch die nötigen Schritte zu setzen, damit die erhobenen Vorwürfe transparent und mit aller Konsequenz aufgeklärt werden können“ und die Fortführung der Geschäftsführung garantiert sei.

Der Vizevorsitzende Schütze sagte, der Stiftungsrat zeige mit der „entschiedenen Vorgehensweise“, dass er auch „in schwierigen Momenten eine ruhige Hand bewahrt“. Beide zeigen sich überzeugt, dass mit Hörfunkdirektorin Thurnher die gute Fortführung der Geschäfte gesichert sei.

Anwalt: „Überprüfung der Vorwürfe erfolgt nicht“

In einer Stellungnahme von Weißmanns Anwalt heißt es, dass Weißmann „vom Stiftungsrat darüber in Kenntnis gesetzt (wurde), dass ihm von einem Mitarbeiter in unangemessenes Verhalten zu Beginn seiner Amtszeit als Generaldirektor (2022) vorgeworfen wird.

Rücktritt, „um Schaden vom Unternehmen abzuwenden“

Weißmann liege „Bis heute der genaue vorgebrachte Sachverhalt nicht vor, dennoch war er, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, zu weitreichenden Zugeständnissen bereit und trat daher am Sonntag, 08. März 2026 um 11:45 mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Generaldirektor zurück“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme von Weißmanns Anwalt.

„Überschießende Reaktion“

Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Die mediale Verbreitung der nicht aufgeklärten Vorwürfe kann nur als überschießende Reaktion interpretiert werden, obwohl mittlerweile sogar eine Einigung mit der betreffenden Mitarbeiterin gefunden wurde. Diese Vorgehensweise, wie auch die Wiedergabe der Vorwürfe durch Dritte, verletzt massiv die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten und werden zu entsprechenden rechtlichen Konsequenzen führen.“ Weißmanns Anwalt verwies außerdem darauf, dass die Sache „bezeichnenderweise wenige Monate vor der nächsten Generaldirektorwahl“ geschehe.

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