Es sei eine Herkulesaufgabe, sagte Thurnher im Interview, auf der anderen Seite auch eine unglaubliche Ehre. In Bezug auf die Vorwürfe gegen den ehemaligen Generaldirektor sei man erst ganz am Beginn der Aufarbeitung. Dass dafür externe Expertinnen und Experten hinzugezogen würden, sei für sie wichtig. „Nur dann können wir eine volle Transparenz garantieren. Und das ist das Allerwichtigste“, so Thurnher.
Das Unternehmen habe auch eine „unglaubliche Verantwortung“, denn Scheinwerferlicht bedeute viel Macht, aber auch viel Verantwortung, beschrieb die langjährige Journalistin: „Wenn es Machtmissbrauch gibt, dann werde ich sehr genau hinschauen.“
Generaldirektorin Thurnher: „ORF ist Transparenz schuldig“
Die neue interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher sprach im ZIB2-Interview über die große Krise im Medienhaus. Sie bezeichnete die bevorstehenden Herausforderungen als „Herkulesaufgabe“ und betonte die Notwendigkeit von Transparenz nach außen.
Jahrzehntelange Erfahrung im Unternehmen
Mit Thurnher übernimmt eine Frau, die im ORF viele Stationen und Aufgaben durchlaufen hat. Sie kam 1985 zum ORF, wechselte später als Redakteurin und Moderatorin für fünf Jahre ins niederösterreichische Landesstudio und kehrte als Innenpolitikredakteurin zum Hörfunk nach Wien zurück. 1995 kam Thurnher als Moderatorin zur ZIB2, von 2008 bis 2016 übernahm sie die Hauptmoderation der ORF-Diskussionssendungen „Im Zentrum“ und „Runder Tisch“.
2017 wechselte sie zum Info- und Kulturspartensender ORF III, wo sie die Chefredaktion übernahm, mit Anfang 2022 holte Weißmann Thurnher als Radiodirektorin in seinem Team. Diese Funktion wird sie auch weiterhin ausüben.
Ausschreibung für Interimsleitung demnächst
Die Ausschreibung für den ORF-Generaldirektorenposten bis zum Jahresende kündigte ORF-Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer für die nahe Zukunft an. Für diese Funktion wird sich Thurnher bewerben. Ob sie auch eine Bewerbung für die eigentliche nächste fünfjährige Generaldirektor-Funktionsperiode ab 2027 vornimmt, ließ sie auch im ZIB2-Interview offen. Die Ausschreibung dazu erfolgt Anfang Mai.
Die Abstimmung in einer Sitzung des 35-köpfigen obersten ORF-Gremiums fällt einstimmig für Thurnher aus. Lederer zeigte sich am Donnerstag überzeugt, dass Thurnher „keine Sekunde zögernd“ werde, „alle Probleme mit voller Kraft“ angehen. „Sie wird nie den Leuchtturm ORF aus den Augen verlieren“, so der Stiftungsratsvorsitzende. Dass die 35 Stiftungsräte einstimmig für Thurnher gestimmt haben, sieht Gregor Schütze, stv. Stiftungsratsvorsitzender, als wichtiges Zeichen der Geschlossenheit.
Ingrid Thurnher übernimmt die ORF-Geschäftsführung
Der ORF-Stiftungsrat hat Ingrid Thurnher als vorläufige Leiterin eingesetzt und wird gleichzeitig die Rücktrittsangelegenheit von Roland Weißmann behandeln. Die Vorwürfe sexueller Belästigung werden intern untersucht.
ORF-Redaktionsrat fordert transparente Aufklärung
Der Redaktionsrat des ORF hatte vor der heutigen Sitzung an den Stiftungsrat appelliert, alles zu tun, um den Vorwürfen von unangemessenem Verhalten von Führungskräften nachzugehen und transparent aufzuklären – mit größtmöglicher Sorgfalt und dem Schutz für mutmaßliche Opfer. Dabei seien die Rechte aller Menschen wahr.
Der Stiftungsrat möge alles Unternehmen, um weiteren Schaden vom ORF abzuwenden. Untersucht werden müssten auch die – medial berichteten – interne Machtkämpfe, Fehden oder Rechtsstreitigkeiten unter Spitzenkräften des Hauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ORF und der Ruf des Unternehmens dürften in dieser Situation nicht für etwaiges Fehlverhalten von Führungskräften in Geiselhaft genommen werden.
Anpassung der Geschäftsordnung
In der Stiftungsratssitzung wurde mit einer großen Mehrheit der Stimmen eine Anpassung der Geschäftsordnung vorgenommen. Damit soll künftig eine straffere Debattenführung möglich werden. Im Falle von Störungen können Ordnungsrufe und der Entzug des Rederechts erfolgen. Zur Abkühlung des Gemüters soll es auch möglich sein, eine Sitzung zu unterbrechen.
Lederer hatte zuvor betont, dass die Änderungen an der Geschäftsordnung kein „Alleinwerk“ seien, sondern es eine breite Debatte dazu gegeben habe. Das Verhalten des von der FPÖ entsandten Stiftungsrats Peter Westenthaler hatte in vergangenen Sitzungen mehrfach für Unmut unter anderen Stiftungsräten gesorgt.
Westenthaler: „Kein Straftatbestand“, aber „Fehlverhalten“
Weißmann wies bereits am Montag alle Vorwürfe zurück. Nach der Sitzung am Donnerstag erklärte Westenthaler, dass der Sachverhalt „mehr schlecht als recht aufgeklärt“ sei. Ein Schreiben der betroffenen Frau sei verlesen worden, in dem sie ihre Eindrücke wiedergab. Der Vorwurf der sexuellen Belästigung sei ausgeräumt, meinte Westenthaler. Es liege kein Straftatbestand, aber dennoch ein Fehlverhalten Weißmanns vor.
Lederer sagte, dass die Compliance-Stelle das mutmaßliche Fehlverhalten Weißmanns beurteilen müsse. „Mit uns gibt es keinen Freibrief, aber auch keine Vorverurteilung“, so der Stiftungsratsvorsitzende. Man habe sich jedenfalls sehr intensiv mit Anwälten besprochen.
Strobl nahm Stellung
In der Stiftungsratssitzung wollte Westenthaler auch die Rolle des ORF-Managers Pius Strobl durchleuchten. Dieser äußerte sich in einem „Standard“-Interview zur Causa und bestätigte, dass Weißmann eine ihm vom früheren ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz vertraglich zugesicherte Pensionsregelung nicht umsetzen wollte und er sie nach seinem ORF-Abschied Ende 2026 einklagen musste. Die letzte Korrespondenz dazu habe aber bereits 2023 stattgefunden. Die von Weißmann angelasteten Vorkommnisse würden in keinem Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit stehen.
Strobl bestätigte, dass er denselben Anwalt wie die Frau habe, der sich mit den gegen Weißmann gerichteten Vorwürfen an die Stiftungsratsspitze gewandt hatte. Er dementierte jedoch, dass er sie zur Erhebung der Vorwürfe motiviert habe. „Die betroffene Frau braucht(e) meine Motivation nicht, sondern nur ihren persönlichen großen Mut für diesen Schritt.“
Gesetzesänderung zur GD-Bestellung
Am Donnerstag passierte auch ein Gesetzespakt, der unter anderem eine frühere Ausschreibung des ORF-Generaldirektorenpostens vorsieht, den Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Künftig soll die Funktion neun – statt wie bisher sechs – Monate vor Dienstantritt ausgeschrieben werden. Für Heuer ist eine Ausnahme in Form von acht Monaten vorgesehen. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Europäische Medienfreiheitsgesetz (EMFG), das seit dem Vorjahr gilt.
So werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert sowie die formalen Vorgaben für die Ausschreibung erweitert. Der ORF-Stiftungsrat wird mit dem Gesetz, das noch im Nationalrat beschlossen werden muss, zu einem transparenten und nicht diskriminierenden Bestellverfahren verpflichtet. Neu sind auch Regelungen, unter welchen Bedingungen der ORF-Chef und weitere Direktorinnen und Direktoren vorzeitig abberufen werden können – etwa grobe Pflichtverletzungen oder der Umstand, dass eine Bestellvoraussetzung weggefallen ist.

