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Monday, April 20, 2026

NGOs: Wolf „nicht in günstigem Erhaltungszustand“

Der Wolf befindet sich in Österreich „derzeit nicht in einem günstigen Erhaltungszustand“: Das haben heute 14 österreichische Natur- und Tierschutzorganisationen in einem offenen Brief an Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie an Medien betont.

Gleichzeitig fordert sie „eine sachliche, wissenschaftsbasierte Debatte“. Der Umgang mit diesen Tieren muss sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und europarechtlichen Vorgaben orientieren.

Kein stabiles Wachstum

Den NGOs zufolge wird die heimische Wolfspopulation laut einem aktuellen FFH-Artikel-17-Bericht (2019–2024, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien FFH, Anm.) mit U1+ („ungünstig-unzureichend“) bewertet. Sie umfasse lediglich acht Rudel und zeigt keinen stabilen Wachstumstrend. Dennoch wurden seit 2022 insgesamt 58 Abschüsse behördlich genehmigt, kritisierten die Tierschützer.

Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria, sagte, das Gutachten würde bestätigen, „dass Abschüsse von Wölfen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Solange der günstige Erhaltungszustand nicht erreicht ist, verbietet das europäische Recht jede Form der Tötung.“

Abschüsse „kein geeignetes Mittel“

Der Verhaltensbiologe Kurt Kotrschal kritisierte die politische Praxis: „Mit dem Vorgaukeln, man würde das Problem mit Abschuss lösen, lässt man die Bauern und Bäuerinnen im Regen stehen. Für ein konfliktarmes Zusammenleben braucht es Rudelbildung, bei gleichzeitigem hochwertigem Herdenschutz.“

Wissenschaftliche Erkenntnisse würden „klar“ zeigen: Abschüsse wären kein geeignetes Mittel zur nachhaltigen Reduzierung von Nutztierrissen, die Zerstörung stabiler Rudel könnte Konflikte sogar verstärken.

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