Mehr als 15 internationale Hilfsorganisationen fechten das für sie drohende Einsatzverbot in den Palästinensergebieten vor dem Obersten Gericht Israels an. Das wurde heute bekannt.
Israel sei als Besatzungsmacht in den Palästinensergebieten verpflichtet, humanitäre Einsätze für Zivilistinnen und Zivilisten zu ermöglichen, heißt es im Antrag der unter anderem von Ärzten ohne Grenzen, Oxfam und Care eingebracht wurde. Die Organisationen verweisen darin auf das in der Genfer Konvention geregelte humanitäre Völkerrecht.
Schrittweises Verbot ab 1. März droht
Sie fordern eine einstweilige Verfügung, um das Einsatzverbot im Gazastreifen, Westjordanland und Ost-Jerusalem auszusetzen, während dessen Rechtmäßigkeit eingehend geprüft wird. Die Regelung geht auf eine seit dem 1. Jänner geltende Änderung der Vorschriften für internationale Organisationen in den Palästinensergebieten zurück.
Die NGOs sind verpflichtet, die Namen und Daten ihrer palästinensischen Mitarbeiter an die israelischen Behörden zu übermitteln. Weil 37 NGOs diese „erforderlichen Sicherheits- und Transparenzstandards“ nicht eingehalten hätten, hatte die israelische Regierung ihnen bereits im Dezember die Zulassung für die Palästinensergebiete entzogen. Den Organisationen wurde ein 60-Tage-Frist gesetzt, um vollständige Namenslisten zu übergeben. Damit droht ein schrittweises Einsatzverbot ab dem 1. März.

