Behindertenanwältin Steger fordert nach einer von der Arbeiterkammer Oberösterreich im Auftrag gegebenen Studie Reformen bei den Begutachtungen zu Pflegegeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, aber auch zum Grad der Behinderung ein.
Die Studie, die das Forschungsinstitut Foresight im Auftrag der AK Oberösterreich erstellte, hatte grobe Missstände aufgezeigt.
„Kasernenartiger Ton“
Bei den Foresight-Umfragen gaben 70 Prozent der Antragstellenden für Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension bei der PVA an, dass sie die durchgeführten Untersuchungen als „wenig“ oder „gar nicht“ respektvoll empfanden. 42 Prozent sahen das bei deren Begutachtung zum Pflegegeld so.
Die Rede war von „kasernenartigem Ton“ bis zu „Anschreien“, unpassenden Fragen und Anmerkungen sowie der Unterstellung, die gesundheitlichen Probleme zu simulieren.
Steger fordert auch unabhängige Begutachtungsstelle
Steger schloss sich nun am Samstag gegenüber der Austria Presseagentur der AK-Forderung nach einer unabhängigen, von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) losgelösten Begutachtungsstelle an. Auch der Verein Chronisch Krank verlangte Verbesserungen.
Steger sagte, es handle sich um „kein lokales“, sondern „ein österreichweites Thema“. Das habe auch ein am Mittwoch von der Behindertenanwaltschaft abgehaltenes Vernetzungstreffen mit zahlreichen Stakeholdern zum Thema Begutachtungen ergeben, sagte sie.
Auch Jürgen Holzinger vom Verein Chronisch Krank sagte, die Erfahrungen des Vereins – mit rund 1.000 Klagen jährlich gegen PVA und Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) – würden die Ergebnisse der Studie vollständig bestätigen.
Steger für „Teilhabe-Barrieren“ als Kriterium
Anstelle einer medizinischen Diagnose festzuhalten oder eines eindeutigen diagnostischen Markers, die es für manche Krankheiten noch nicht in voller Klarheit gibt, wäre es besser, die Einstufungen an „Teilhabe-Barrieren“ festzumachen. Es geht etwa um die Fragen, ob sich die bzw. der Betroffene in ihrem bzw. In seinem Umfeld bewegen kann, einkaufen gehen oder sich was kochen kann. „Ich werde keine Diagnose hören.“
Kritik an Wiederbegutachtungspraxis
Auch die Wiederbegutachtungspraxis sieht Steger kritisch, auch die Re-Evaluierung von bereits erfolgten Einstufungen oder Bescheiden, etwa beim Reha-Geld oder dem Grad der Behinderung.
Die Behindertenanwältin verwies hier auch auf eigene Erfahrung in der Jugend: Nach einer unfallbedingten Amputation eines Oberschenkels wurde sie zur Wiederbegutachtung bestellt, mit der Begründung, es sei „mit einem Wegfall der Behinderung zu rechnen“. „Ich habe dann angerufen und gefragt, ob mir etwa das Bein nachwachsen soll.“
Grüne unterstützen Forderung nach Begutachtungsstelle
Eine wie von der AK geforderte unabhängige zentrale Begutachtungsstelle wäre dringend geboten, idealerweise in Form eines „One-Stop-Shops“, so Steger. Unterstützung für die Forderung erhielt Steger von den Grünen.
Es bedarf rasch struktureller Änderungen und einer „umfassenden Reform des Begutachtungswesens“, allen voran eine unabhängige Ombuds- und Beschwerdestelle für Betroffene, forderte Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Er verlangt etwa verbindliche qualitätsgesicherte Aus- und Fortbildungen für Gutachter sowie klare Anforderungen an deren fachliche Qualifikation.
FPÖ für „größtmögliche Transparenz“
Auch die FPÖ kann der Kritik Stegers nachvollziehen. Pflegesprecher Christian Ragger: „Wir fordern schon seit Langem eine bedarfsgerechte, faire und nachvollziehbare Pflegegeldeinstufung.“ Wer Pflege braucht, muss sie auch bekommen.
Daher sei in diesem Bereich „größtmögliche Transparenz, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit“ nötig, forderte Ragger etwa die Einführung eines unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus zur objektiven Überprüfung der Einstufungen.
Schon länger Kritik an PVA
Die PVA sieht sich bezüglich ihrer Begutachtungspraxis schon länger mit Kritik konfrontiert. Auf Missstände insbesondere im Bereich von Post-Covid- und ME/CFS-Betroffenen wies etwa im vergangenen Jahr eine gemeinsame Recherche von APA, ORF und „Dossier“ hin.
Betroffene fallen oft um sozialrechtliche Ansprüche etwa auf eine Invaliditätspension (bzw. das zeitlich befristet ausgezahlte „Reha-Geld“). Antragssteller werden seitens der Gutachter bzw. Gutachterinnen trotz von den Betroffenen teilweise zumindest beschriebener Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit attestiert bzw. werden deren Diagnosen nicht anerkannt oder abgeändert.
Sozialministerin Schumann hatte dazu im November auf die Selbstverwaltung der PVA verwiesen. Faktisch ist es wohl auch eine Finanzierungsfrage, da eine Ausweitung der Leistungen entsprechende Kosten verursachen würde.
Steger: Aus Depression wird depressive Verstimmung
Steger sieht die Problematik aber weit über diese Erkrankungen hinausgehend, insbesondere würde Derartiges oft bei Einschränkungen aus dem psychosozialen Bereich vorkommen.
So würden etwa auch schwere Depressionsdiagnosen in einer leichten depressiven Verstimmung abgeändert. „Da haben wir immer wieder Berichte dazu, dass es Umdeutungen gibt, einfach auch Relativierungen gibt von schwer auf leicht“, sagte Steger.

