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Monday, April 20, 2026

Kahlo-Werke kehren nach Streit 2028 nach Mexiko zurück

Nach einer heftigen Kontroverse um den Umzug nach Spanien von geschützten Werken von Frida Kahlo und anderen mexikanischen Kunstschaffenden haben die Sammlungsverwalter eine Rückkehrgarantie nach Mexiko gegeben. Im Jahr 2028 sollen die Werke der Sammlung Gelman Santander, die unter besonderem Kulturgüterschutz stehen, in ihr Land zurückkehren, wie die spanische Stiftung Banco Santander heute mitteilte.

Die Sammlung aus 160 Kunstwerken wurde 2023 von der Familie Zambrano gekauft, einer der wohlhabendsten mexikanischen Unternehmerfamilien. Seit Jänner leitet die spanische Bank die Werke. Dazu gehören rund 30 Schöpfungen von Künstlern wie Kahlo (1907–1954), Diego Rivera (1886–1957) und David Alfaro Siqueiros (1896–1974), die unter Exportverbot stehen.

Debatte wurde zum Politikum

Der spanische Verwalter der Sammlung hatte angekündigt, die Werke nach einer aktuellen Ausstellung in Mexiko in einem Kulturzentrum in Santander im neuen Norden Spaniens dauerhaft unterzubringen. Das sorgte bei der mexikanischen Kunstgemeinde für heftige Diskussionen. Präsidentin Claudia Sheinbaum schaltet sich ein. Die Sammlung muss nach Mexiko zurückkehren.

Nach anfänglich konfusen Aussagen brachte sich das Kulturministerium in Erklärungsnot. Schließlich gab es vergangene Woche das Jahr 2028 als Rückkehrdatum bekannt, ohne die Zweifel ganz ausräumen zu können. Nun hat sich die Fundacion Santander selbst dazu geäußert. Sie würden sich jederzeit an die mexikanischen Gesetze halten, versicherte Sie. Bei den unter besonderem Schutz stehenden Werken sei die Rückkehr in zwei Jahren vorgesehen.

Strenge Gesetzgebung zum mexikanischen Kulturerbe

In Mexiko schützt die Gesetzgebung die Werke bestimmter Künstler mit strengen Auflagen. Werke, die zu nationalen Kunstdenkmälern erklärt wurden, dürfen das Land nicht dauerhaft verlassen, auch wenn sie sich im Besitz von privaten Sammlern befinden. Dazu gehören etwa die Bilder, die Kahlo in ihrem Heimatland gemalt hat.

Dadurch soll verhindert werden, dass das Kulturerbe des Landes endgültig ins Ausland gebracht wird. Die Ausfuhr ist zwar für vorübergehende Ausstellungen erlaubt. Nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums müssen die Werke dennoch zurückgegeben werden.

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