Der CO2-Preis soll durch die Verteuerung fossiler Energieträger die Emissionen senken. Problematisch sei es, wenn dadurch gleichzeitig der Strompreis stark erhöht wird und jene Anwendungen teurer werden, die für die Dekarbonisierung gebraucht werden, heißt es in der WIFO-Studie.
Der Umstieg auf strombasierte Technologien wie Wärmepumpen und E-Fahrzeuge lohnt sich vor allem dann, wenn Strom preislich attraktiv ist. Hohe Strompreise seien ein doppeltes Problem, sagte WIFO-Ökonom und Mitstudienautor Bernhard Kasberger: „Sie schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und erschweren die Dekarbonisierung.“
Diskussion über Einheitspreis
Über den Einheitspreis auf dem europäischen Strommarkt, das Merit-Order-Prinzip, gab es in den letzten Jahren schon viele Diskussionen. Bei diesem Preisfindungsmechanismus wird zuerst das günstigste Kraftwerk eingeschaltet, dann folgen weitere, bis genügend Strom zur Verfügung steht. Das zuletzt zugeschaltete Kraftwerk ist das teuerste und bestimmt den Preis für alle. Häufig sind das vor allem im Winter Graskraftwerke, die durch die CO2-Zertifikatskosten den einheitlichen Großhandelspreis nach oben treiben.
Die Betreiber des günstigen Kraftwerks, meist ein Produzent erneuerbarer Energie, haben damit den höchsten Gewinn, ohne dass ihre laufenden Kosten im gleichen Ausmaß steigen. Zahlreiche Fachleute warnen immer davor, von diesem Einheitspreis abzugehen. Eine Entkoppelung der Preise je nach Herstellungsart sei nur möglich, wenn der Staat quasi in alle Vertragsbeziehungen eingreifen könne, hieß es etwa vom Brüsseler Thinktank Bruegel. Auch in einem anderen Preisfindungssystem würde sich der Preis auf die teuerste Energiequelle einpendeln.
CO2- und Strompreise entkoppeln
WIFO-Ökonomen gingen in ihrem Vorschlag nun einen anderen Weg. Sie wollen weder die Strompreisbildung grundsätzlich umgestalten noch den CO2-Preis abschaffen. Vielmehr treten sie dafür ein, die CO2- und Strompreise zumindest teilweise zu entkoppeln, um „unerwünschte Verteilungswirkungen“ zu vermeiden. So würden Kraftwerke erneuerbarer Energien nicht mehr den vollen Marktpreis erhalten, wenn der Preis, der aus dem Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage entsteht, einen Schwellenwert von etwa 100 Euro je Megawattstunde (MWh) überschreitet.
Dann könnte ein fixer Abschlag von beispielsweise 28 Euro je MWh eingepreist werden, ohne den CO2-Preis für fossile Kraftwerke anzugreifen. Dieser Abschlag soll den CO2-Kostenanteil im Strompreis abbilden. Die dadurch frei werdenden Mittel könnten an den Stromverbraucher zurückgegeben werden. Dadurch würden auch die als Übergewinne kritisierten Zusatzgewinne eingeschränkt.
Anreize für Investitionen müssen bleiben
Die Höhe dieses Schwellenwerts muss so gewählt werden, dass erneuerbare Kraftwerke trotz des reduzierten Preises profitabel bleiben. Denn der Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energien dürfte nicht verloren gehen, warnen die WIFO-Ökonomen: „Hohe Marktpreise in Knappheitsstunden sind Teil der erwarteten Erträge neuer erneuerbarer Anlagen. Werden diese Erträge reduziert, könnte das Investitionen bremsen.“
Um das zu verhindern, könnten etwa Ausnahmen für neue Anlagen oder ein Fördermodell festgelegt werden, bei dem der Staat einen festen Strompreis garantiert und Abweichungen zum Marktpreis in beide Richtungen ausgeglichen werden (Differenzverträge).
Schnelle 530 Mio. Euro-Entlastung
Basierend auf Berechnungen aus dem Jahr 2025 wären die durchschnittlichen Stromausgaben in Österreich im vergangenen Jahr um 8,5 Prozent niedriger gewesen, in Deutschland um etwa 4,7 Prozent. Aufgrund des überproportionalen hohen Wasserkraftanteils in Hochpreisstunden in Österreich wäre die Reduktion hierzulande höher ausgefallen. Diese wichtigen Entsprächen bei einer Gesamtlast von 59,2 Terawattstunden (TWh) in Österreich einer angeblichen Umverteilung von 528 Millionen Euro.
Energiestaatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) begrüßte den WIFO-Vorschlag. Diese bestätige genau jene Debatte, die Österreich auf europäischer Ebene bereits angestoßen habe. „Der CO2-Preis ist ein klimapolitisches Instrument. Aber er darf nicht dazu führen, dass auch erneuerbarer Strom künstlich verteuert wird.“

