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Saturday, March 14, 2026

Gründungen: EU will weniger Bürokratie für Start-ups

Die Stärkung des europäischen Binnenmarktes sei angesichts der geopolitischen Lage eine strategische Notwendigkeit, so EU-Ratspräsident Antonio Costa in seinem Einladungsschreiben an die 27 EU-Staats- und Regierungschefs Anfang Februar.

Auf dem Gipfel in der Nähe von Brüssel ist auch der Ex-EZB-Chef Mario Draghi, er hatte bereits im Herbst 2024 vor einem Verlust der europäischen Wettbewerbsfähigkeit gewarnt und zu viel Bürokratie für Start-ups als Risiko genannt.

AP/Teresa Suarez

Ex-EZB-Chef Mario Draghi

Große Herausforderungen für den EU-Binnenmarkt

Seitdem sind eineinhalb Jahre vergangen, Donald Trump ist erneut Präsident der USA und droht den europäischen Handelspartnern in regelmäßigen Abständen mit Strafzöllen. Dazu kommen EU-spezifische Herausforderungen: 2024 berechnete der Internationale Währungsfonds (IWF), dass die internen Hürden bei Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt wie ein Zoll von 110 Prozent wirken.

Auch der Handel zwischen den Mitgliedsstaaten geht zurück: Wie die „Financial Times“ („FT“) Mitte Jänner berichtete, zeigen die neuesten Zahlen aus 2024 einen Nachteil des Anteils des EU-internen Handels am BIP der Union: von 23,5 Prozent im Jahr 2023 auf 22 Prozent im Jahr 2024.

Firmengründungen innerhalb von 48 Stunden

Für mehr Innovation und Wachstum soll laut Kommission künftig ein EU-weit gültiges zusätzliches Unternehmensrecht speziell für Start-ups sorgen. Dadurch sollen Firmengründungen innerhalb von 48 Stunden auf rein digitalem Wege möglich sein. Gründerinnen und Gründer sollten die Wahl zwischen der jeweiligen nationalen und der angedachten neuen EU-Rechtsform haben – Letztere würde das Recht verleihen, mit dem Start-up in allen Mitgliedsstaaten tätig zu sein.

Der geplante EU-weite Rechtsrahmen soll vor allem das Gesellschaftsrecht betreffen, aber – laut ersten Plänen – auch Aspekte des Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrechts. Das könnte für die Kommission zum Stolperstein werden, da mögliche Harmonisierungen nationaler Gesetzgebungen untergraben werden könnten. Rechtlich trägt die Initiative den Namen „28. Regime“ – ein Hinweis auf eine zusätzliche Gesetzgebung, die neben den 27 nationalen Regelwerken stehen soll.

Einheitliche Bedingungen nach internationalem Vorbild

Wie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beim Weltwirtschaftsforum in Davos Ende Jänner erklärte, soll die geplante Rechtsform EU Inc. heißen. Es braucht ein System, in dem Unternehmen in ganz Europa ebenso reibungslos Geschäfte machen können wie in einheitlichen Märkten wie den USA und China, begründete von der Leyen in Davos den Vorstoß.

Ursula von der Leyen

IMAGO/Nicolas Landemard

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen

Der Europäische Industrie- und Arbeitgeberverband Business Europe begrüßte im Herbst 2025 den Vorstoß, warnte aber davor, die Initiative als „Wundermittel“ für den europäischen Binnenmarkt zu sehen. Es bedarf noch mehr Anstrengungen, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

Kritik an der EU-Initiative kam im Herbst vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut: Dort befürchtete man, dass sich Start-ups künftig für jenen Rechtsrahmen entscheiden könnten, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weniger Schutz bietet.

Regierung begrüßt Initiative

In Österreich vertreten die Regierungsparteien hinsichtlich der Kommissionsinitiative ähnliche Positionen. Die für Start-ups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner (ÖVP) bezeichnete am Dienstag gegenüber ORF.at die geplante Rechtsform als Möglichkeit, Europas Attraktivität für Investoren zu erhöhen – nationale Besonderheiten müssten aber berücksichtigt werden.

Aus dem SPÖ-Justizministerium heißt es gegenüber ORF.at, dass man das Ziel, Hürden für Unternehmen im EU-Binnenmarkt abzubauen, um einen Beitrag für Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, grundsätzlich unterstütze. Für eine konkrete Positionierung werde man jedoch auf den Vorschlag der Kommission warten, der im März kommen soll.

Laut einem Sprecher des für Entbürokratisierung zuständigen NEOS-Staatssekretärs Sepp Schellhorn gehe die Initiative der EU-Kommission in die richtige Richtung. Ein einheitlicher Rahmen für Start-ups würde, so der Sprecher gegenüber ORF.at, den Binnenmarkt spürbar öffnen, das sei für Österreichs exportorientierte Volkswirtschaft existenziell.

Viele offene Fragen

Vieles ist aber noch unklar, etwa welche Aspekte des Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts der Kommissionsvorschlag umfassen sollen. Außerdem gibt es noch keine Definition, welche Unternehmen als Start-ups gelten und auf welche Rechtsform sie zutrifft.

Innerhalb der Kommission soll es Unstimmigkeiten darüber geben, ob das Gesetz als Verordnung oder Richtlinie kommen soll. Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen. Dafür könnte ein einstimmiger Beschluss im Rat notwendig sein.

Anders ist das bei der EU-Richtlinie – dabei wird von den Mitgliedstaaten ein Ziel festgelegt. Um dies zu erreichen, müssen die einzelnen Länder eigene Rechtsvorschriften erlassen.

Start-up-Lobby für EU-Verordnung

Für eine EU-Verordnung plädierten im Herbst 2025 mehrere europäische Start-up-Verbände, darunter auch aus Österreich, in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin von der Leyen: Eine EU-Richtlinie lasse den Mitgliedstaaten im Gegensatz zu einer Verordnung zu viel Spielraum, neue Hürden zu errichten – und gefährde dadurch das Ziel, Hindernisse beim Wachstum von Start-ups in der EU abzubauen.

Menschen an ihren Schreibtischen in einem Büro

Getty Images/Luis Alvarez

Start-up-Gründungen sollen laut EU-Kommission künftig einfacher werden

Das EU-Parlament verabschiedete im Jänner Empfehlungen für ein neues EU-Rechtsrahmenwerk im Sinne des „28. Regime“. Das Parlament plädiert aber dafür, den geplanten Rechtsrahmen als Richtlinie umzusetzen. Eine Verordnung würde sich zwar besser dafür eignen, Hürden für Start-ups abzubauen, gleichzeitig könnte diese aber Einstimmigkeit im Rat erfordern, was das Gesetzgebungsvorhaben gefährden würde.

Stocker widersteht mit Klagen an

Auch Bundeskanzler Stocker (ÖVP) reist zur Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zum informellen Gipfel nach Belgien. Mit dabei hat er eine Wettbewerbsagenda, bestehend aus fünf Punkten, darunter etwa die Forderung nach einem Aus für den „Österreich-Aufschlag“, also die Preisdiskriminierung in kleineren Märkten.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron drängte in einem am Dienstag veröffentlichten Interview auf schnelles Handeln: „Wenn wir nichts tun, ist Europa in mehreren Jahren weggefegt“, so der Franzose. Konkrete Beschlüsse soll es auf dem offiziellen Gipfel im März geben.

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