Am Donnerstag standen mit Ott und Gridling zwei ehemalige Kollegen vor Gericht, die wohl keine Freunde mehr werden. Im Mai 2024 hatte der frühere BVT-Chef gesagt, es habe bereits 2015 erste Hinweise auf „Auffälligkeiten“ Otts gegeben. Am Donnerstag sagte Gridling aus, man habe auch Anfang 2017 von einem befreundeten Partnerdienst Hinweise erhalten, Ott habe sich in seiner damaligen Funktion als Verbindungsbeamter in der Türkei mit Mitarbeitern der russischen Botschaft in Ankara getroffen.
Von „aufgefallen verschiedenen Treffen“ sei die Rede gewesen und der Verdacht geäußert worden, Ott könnte von russischer Seite „kultiviert“, also angeworben werden bzw. sein. Dabei habe es sich aber um „keine beweistauglichen Informationen“ gehandelt, so Gridling.
Geben Sie eine private Mailadresse ein
Zur von Gridling veranlassten Anzeige gegen Ott kam es aber erst im Jahr 2017, wie er am Donnerstag schilderte. Anlass sei die Meldung eines „befreundeten Partnerdienstes“ gewesen, Ott habe sich von seinem dienstlichen Account „klassifizierte Dokumente“ geschickt an seine private Mailadresse geschickt.
Jänsch (ORF): Verdacht gab es schon vor Jahren
Im Wiener Straflandesgericht berichtet ORF-Reporter Christian Jänsch vom Acht Verhandlungstag im Prozess gegen Egisto Ott. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Aussagen des früheren BVT-Direktors Peter Gridling zu frühen Verdachtsmomenten.
Erst jetzt habe man „etwas, das beweissicher war“, gehabt, so Gridling, der von 2008 bis 2020 das BVT leitete. „Ich habe Strafanzeige erstattet und eine Sicherheitsüberprüfung angeregt“, so Gridling. Es sei seine Dienstpflicht gewesen, in Absprache mit dem Ministerium die nötigen Schritte zu setzen: „Es muss das System angelegt sein, die nötigen Sicherheiten zu bieten.“ Eine erste Suspendierung Otts wurde im Juni 2018 vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) aufgehoben, 2021 wurde der Chefinspektor dann wieder suspendiert.
Handyweitergabe „bedeutende Gefährdung“
Gridling nahm auch zur Anschuldigung der Staatsanwaltschaft Stellung, der Inhalt eines Diensthandys eines hochrangigen ehemaligen Kabinettsmitarbeiters im Innenministerium habe über Ott den Weg zum russischen Geheimdienst FSB gefunden und sei dort ausgewertet worden.
„Das kann einen Schaden und eine Gefährdung für den Mitarbeiter bedeuten“, sagte Gridling. Die entsprechenden Daten seien „besonders sensibel“, der betroffene Mitarbeiter hätte allenfalls von russischer Seite „angeworben, kompromittiert, erpresst“ werden können: „Alle möglichen Vorstellungen muss man in Betracht ziehen. Das ist ganz eine bedeutende Gefährdung.“
In Position als „Einzelkämpfer“ gelandet
Ott sei „eine sehr selbstbewusste Persönlichkeit“ und habe „oft Schwierigkeiten mit Vorgesetzten und Kollegen“ gehabt, sagte Gridling. Das habe dazu geführt, dass Ott am Ende in einer Position landete, „wo er als Einzelkämpfer tätig war“. Ott habe sich „benachteiligt“ gefühlt.
Auch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich Ott durch aus seiner Sicht parteipolitischer Besetzungen im BVT übergänge gefühlt habe. Für die Anklagebehörde ist daher die persönliche Kränkung ein Motiv für Ott, für den russischen Geheimdienst zu arbeiten.
Ex-FSB-Agent blieb fern
Er steht nun wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Anschuldigungen vor Gericht. Zentraler Bestandteil der Anklage ist der Vorwurf, Ott habe für den russischen Geheimdienst versucht, den Aufenthaltsort eines abtrünnigen russischen FSB-Agenten zu ermitteln.
Dieser war ebenfalls für Donnerstag in den Zeugenstand geladen, blieb aber erwartungsgemäß fern. Er hatte das Gericht bereits Mitte Februar wissen lassen, dass er aus Angst um sein Leben und das seiner Angehörigen nicht nach Wien kommen werde.
Streit um „Operation Doktor“
Ott behauptet, bei diesbezüglichen Aktivitäten habe es sich um eine legale, strengere Geheimhaltung im Rahmen der Aktion namens „Operation Doktor“ gehandelt, die im Interesse eines befreundeten Partnerdienstes durchgeführt worden sei. Mit dieser Operation habe ihn der ehemalige stellvertretende BVT-Leiter Wolfgang Zöhrer vertraut. Dies sagte vor Gericht aus, er habe davon nichts gewusst.
Otts Rechtsvertretung legte dagegen eine eidesstattliche Erklärung von Martin Weiss vor, einem ehemaligen BVT-Abteilungsleiter. Darin Weiss erklärte, die „Operation Doktor“ sei eine geheime nachrichtendienstliche Aktion und Ott in diese eingebunden gewesen.
Die Justiz geht bei Weiss von einem Naheverhältnis zu Jan Marsalek aus. Als der deutsche Finanzdienstleister Wirecard zusammenbrach, soll Weiss im Juni 2020 für Marsalek einen Flug von Bad Vöslau nach Minsk mitorganisiert haben. Für die Strafverfolgungsbehörden gilt es inzwischen als gesichert, dass Marsalek für den russischen Geheimdienst tätig war bzw. ist und Weiss für Marsalek Aufträge entgegennahm. Weiss entzog sich der strafrechtlichen Verfolgung, entschädigte er sich nach Dubai absetzte.
Auch Gridling kennt Operation nicht
Am Donnerstag wurde auch Gridling dazu befragt, ob er eine „Operation Doktor“ kenne. „Ist mir aus den Medien bekannt“, antwortete er. „Es ist mir keine Amtshandlung bekannt, die eine solche Bezeichnung gehabt hätte.“ Ott hingegen beharrt auf der Existenz der „Operation Doktor“ und bestreitet zudem alle Vorwürfe kategorisch und konsequent. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Jenewein im Zeugenstand
Ebenfalls für Donnerstag war der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Hans Jörg Jenewein als Zeuge geladen. Dieser stellte grundsätzlich nicht in Abrede, mit Ott kommuniziert zu haben: „Über Chatdienste. Über Signal. Ich habe Informationen bekommen.“ Kennengelernt habe er Ott vor vielen Jahren, als dieser noch SPÖ-Personalvertreter war: „Wien ist ein Dorf.“
Es war auch nicht der erste gemeinsame Gerichtstermin für Ott und Jenewein, der mittlerweile als Pressesprecher der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag arbeitet. Bei dem früheren Verfahren im Vorjahr ging es auch um den Vorwurf, Amtsgeheimnisse verraten zu haben. Ott wurde freigesprochen, Ende des Vorjahres aber kippte der Oberste Gerichtshof den Freispruch in einem Punkt, der neu verhandelt werden muss. Jeneweins Urteil wurde damals ebenso vom Höchstgericht aufgehoben.

