Große Modeunternehmen in der EU dürfen keine verkauften Kleidungsstücke und Schuhe ab dem 19. Juli nur noch unter ganz bestimmten Bedingungen vernichten. Für mittelgroße Unternehmen soll die Regel ab 2030 gelten, wie die EU-Kommission heute mitteilte.
Ausnahmen gibt es etwa für beschädigte Waren. Außerdem müssen mittelgroße Unternehmen ab 2030 Informationen über nicht verkaufte Konsumgüter, die sie entsorgen, offenlegen. Große Firmen müssen das bereits tun.
Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, würden Unternehmen mit den Vorgaben ermutigt, ihre Bestände effizienter zu verwalten, Rücksendungen besser zu handhaben und Alternativen wie Weiterverkauf, Wiederaufarbeitung, Spenden und Wiederverwendung zu prüfen – anstatt Lagerbestände zu vernichten.
Weniger Abfälle und Umweltschäden als Ziel
Die Regeln sollen dazu beitragen, Abfälle zu reduzieren, Umweltschäden zu verringern und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen, die nachhaltige Geschäftsmodelle verfolgen, heißt es weiter.
Hintergrund ist, dass nach Kommissionsangaben jedes Jahr allein in Europa schätzungsweise vier bis neun Prozent der unverkauften Textilien zerstört werden, bevor sie überhaupt getragen wurden.

