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Friday, March 13, 2026

EU-Asylpaket: Viel Kritik an nationalen Umsetzungsplänen

Mitte Jänner präsentierte der Regierung die Pläne für die nationale Umsetzung der neuen EU-Asylregeln. Als Ziel wurde damals ausgegeben, dass Asylverfahren künftig grundsätzlich außerhalb der EU durchgeführt werden sollen. Verfahren von Asylsuchenden, die mittels Flugzeug nach Österreich kommen, sollen immer im Flughafen Wien-Schwechat abgewickelt werden. Sollte es notwendig sein, können sie dort bis zu 18 Wochen statt wie bisher sechs Wochen angehalten werden.

Noch stärker erzwungen werden soll die freiwillige Rückkehr von Asylwerbern. In Ausnahmefällen kann es Unterstützung für Personen geben, die das Land zwangsweise verlassen. Was die Sanktionen in der Grundversorgung betrifft, wurden weitere Tatbestände definiert, bei denen sie verhängt werden können. Das betrifft etwa Fälle, bei denen das Quartier ohne Genehmigung verlassen wird.

Wien: Wurden zu wenig eingebunden

Laut Wien wurden die Pläne vor allem auf Bundesebene verhandelt, man selbst sei zu wenig eingebunden gewesen, hieß es am Donnerstag aus dem Rathaus. Das Regelwerk sei kein Thema in der laufenden Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern gewesen. Auch seien Beschlüsse der Landeshauptleute unberücksichtigt geblieben.

Weiters habe man mittels 15a-Vereinbarung geregelt, dass die Grundversorgung bundesweit einheitlich sein soll, erinnerte Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Das soll regionale Überbelastungen vermeiden – mehr dazu in wien.ORF.at.

Kritik aus dem Burgenland

Wiens Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling (NEOS), für Integration zuständig, kritisierte, dass Aufgaben ohne angemessenen finanziellen Ausgleich zu den Ländern verschoben werden sollen. Sie verwies darauf, dass eine Residenzpflicht sinnvoll sei. Gemeint ist, dass Sozialhilfe nur an anerkannte Flüchtlinge ausgezahlt wird, wenn sie eine gewisse Zeit in jenem Bundesland verbringen, in dem auch ihr Asylverfahren abgewickelt wurde. Befürchtet wird, dass künftig der Bund allein bestimmt, wohin Geflüchtete kommen sollen.

Das Burgenland befürchtet, dass durch die Zuständigkeitsverlagerung zu den Landesverwaltungsgerichten mit einer „nicht unerheblichen Anzahl an Verfahren“ zu rechnen sei. Kritisch wird auch der Wechsel von der Grundversorgungsvereinbarung zu einer bundesgesetzlichen Ebene im Grundversorgungsgesetz gesehen. Auch Salzburg und die Steiermark erfordern zusätzlichen Aufwand für die Landesverwaltungsgerichte.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) kritisiert Einschnitte bei der Grundversorgung sowie die „Abkehr von der expliziten Berufung auf Menschenrechte“, mit der „Abschiebungen in unsichere Drittstaaten“ drohen.

Rotes Kreuz: Recht auf Familie ist Menschrecht

Nachbesserungen, etwa bei den geplanten Regeln zum Familiennachzug, erfordern auch Hilfseinrichtungen. Der Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes, Gerald Schöpfer, sagte in einer Aussendung zur Stellungnahme, dass auch Österreich beachten müsse, dass das Recht auf Familie ein Menschenrecht sei.

„Schon jetzt warten in der Familienzusammenführung Kinder jahrelang darauf, ihre Eltern wiedersehen zu können. Das ist unmenschlich und nimmt den Familien ihre Würde.“ Nun würden 5.000 Verfahren nach monatelanger Bearbeitung zurück an den Start gehen. Das verlängerte die Trennung unnötig. Er gab zu bedenken, dass längere Verfahren auch den heimischen Staat und die Beamten belasten würden.

Diakonie: Menschenwürde ausgehöhlt

Die Diakonie warnte vor einem „Bruch mit der humanitären Tradition Österreichs“. „Menschenwürde, Lebensschutz, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit sind zentrale Werte, auf denen unser Land aufbaut. Diese Werte werden im Gesetzesentwurf ausgehöhlt“, so Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser in einer Aussendung.

Ihre Kritik forderte unter anderem auf die geplante jährliche Quote für den Familiennachzug ab. Eine solche Obergrenze stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf Familienleben dar und widerspricht gewerkschafts- und verfassungsrechtlichen Garantien. Das Gesetzespaket verschiebe den Schutz von Menschen und ihren Rechten hin zu Kontrolle, Haft und Abschottung, so Christoph Riedl, Diakonie-Experte für Flucht und Migration. Kritisiert wurde auch, dass das Begutachtungsverfahren mit vier Wochen verhältnismäßig kurz sei.

Amnesty International Österreich warnt, dass anerkannte Geflüchtete ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zu drei Jahre von ihren Familien getrennt sein könnten. „Österreich verschärft eine ohnehin problematische EU-Reform durch nationale Zusatzmaßnahmen, die Menschenrechte und EU-Recht verletzt“, hieß es dazu in einer Pressemitteilung.

UNHCR beantragt Beteiligung ein Flughafenverfahren

Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) sieht in seiner Analyse unter anderem die Änderungen im neu geregelten Grenzverfahren kritisch. Dies sieht ein Ende der Mitwirkung von UNHCR am Flughafenverfahren. Durch die Abschaffung von Rechtsberatung sowie eines Rechtsbeistands während der Asyleinvernahme entsteht eine Schutzlücke, in der Betroffene den Flughafen nicht verlassen könnten. „Dringend“ empfohlen wurde, das bisher gelebte Modell der begründenden Rechtsberatung im Grenzverfahren beizubehalten.

Asylkoordination sieht vergebene Chance

Die Asylkoordination sieht eine „besonders restriktive“ Umsetzung der EU-Vorgaben. Schwere Einschnitte beim Rechtsschutz, unverhältnismäßige Haftmaßnahmen und Sanktionen für Schutzsuchende bei Verpflegung und Unterkunft würden überwiegen, so die Asylkoordination in ihrer Aussendung.

Der Entwurf sei zudem „bemerkenswert mangelhaft“ und „Zeugnis der fehlenden Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteure“. Dabei enthalte GEAS auch positive Ansätze, die entsprechend umgesetzt, zu mehr Klarheit und Fairness beitragen könnten, diese Chancen seien aber ungenutzt geblieben.

ÖVP verteidigt Aussetzung des Familiennachzugs

Der Sicherheitssprecher der ÖVP im Nationalrat, Ernst Gödl, verteidigte die Aussetzung des Familienachzugs. Gerade in Wien sei die Entlastungsmaßnahme nötig gewesen, wenn man bedenke, dass aufgrund des Familiennachzugs bereits die ersten Containerklassen aufgebaut werden müssten. Durch die Migration seien die Systeme überlastet, so Gödl.

Der freiheitliche Sicherheitssprecher Gernot Darmann kann dem nicht viel abgewinnen. Die Behauptung des ÖVP-Sicherheitssprechers sei eine „Beleidigung für die Intelligenz jedes Österreichers“. Auch die Umsetzung der GEAS-Regeln befürwortet Darmann nicht.

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