Das Europaparlament hat eine EU-weit einheitliche Definition von Vergewaltigungen nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gefordert. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute in Straßburg für ein entsprechendes Positionspapier, mit dem sie die EU-Kommission sowie die 27 Mitgliedsstaaten zum Handeln aufforderte.
In mehreren EU-Ländern, darunter Österreich, ist Gewalt noch immer Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.
Erster Anlauf gescheitert
Ein erster Versuch für eine einheitliche Definition von Vergewaltigungen war vor rund zwei Jahren gescheitert, unter anderem am Widerstand Deutschlands und Frankreichs. Beide Länder argumentierten, eine solche europäische Definition falle nicht in die Zuständigkeit der EU und sei damit vor Gericht angreifbar. Die Abgeordneten im Europaparlament sehen das mehrheitlich anders und fordern nun neue Verhandlungen.
In EU-Staaten wie Schweden und Spanien gilt bereits das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“: Sex gilt nur dann als einvernehmlich, wenn alle Maßnahmen ausdrücklich zugestimmt haben und in körperlicher wie geistiger Verfassung für eine Zustimmung sind.
Die EU-Kommission muss sich nun mit den Forderungen aus dem Parlament befassen und kann auf ihrer Grundlage einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen. Bindend sind die Forderungen jedoch nicht.

