Die Ausreise wehrfähiger deutscher Männer wird auch künftig trotz des neuen Wehrdienstgesetzes ohne Genehmigung möglich sein. Es werde noch diese Woche eine allgemeine Ausnahme trotz der im Gesetz verankerten Genehmigungspflicht für solche Reisen geben, kündigte eine Sprecherin des Ministeriums heute an. Die Genehmigung wäre ohnehin regelmäßig erteilt worden, man wolle aber unnötige Bürokratie vermeiden.
Aufregung am Wochenende
Im neuen Wehrdienstgesetz hatte eine Passage für Unruhe gesorgt, wonach Männer zwischen 17 und 45 Jahren bei Auslandsaufenthalten von mehr als drei Monaten eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen müssen. Diese sei aber für den sogenannten Spannungsfall gedacht und würde erst dann greifen, wenn der Wehrdienst nicht wie jetzt freiwillig, sondern Pflicht wäre.
Damit wird die Bundeswehr dann sicherstellen, dass sie potenzielle Wehrpflichtige aufhält.
Das Wehrdienstgesetz war nach intensiven Debatten im vergangenen Jahr angesichts der russischen Bedrohung reformiert worden. Alle 18-jährigen Männer werden nun gemustert und per Brief gefragt, ob sie freiwillig Dienst leisten wollen. Auch Frauen erhalten ein solches Schreiben, müssen es aber anders als Männer nicht beantworten.

