Nachdem gestern der zurückgetretene ORF-Generaldirektor Roland Weißmann angekündigt hatte, seine vom ORF avisierte Kündigung rechtlich anfechten und Ansprüche von vier Millionen Euro geltend machen zu wollen, hat sich heute jene Frau via „profil“ zu Wort gemeldet, die ihm Fehlverhalten vorwirft. Sie kündigte rechtliche Schritte gegen den ORF und Weißmann an.
„Ich wurde sexuell belästigt“, wurde sie zitiert. Ja, es habe eine Beziehungsebene gegeben, „freundlich, vielleicht auch vertraut. Eine Form von Nähe, wie sie in beruflichem Kontext entstehen kann“, heißt es in dem Magazin. Allerdings: „Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Einvernehmlichkeit in sexuell konnotiertem Zusammenhang“, sagte die Frau laut „profil“. Weißmann sagte gestern, „alles“ sei einvernehmlich und in wechselseitigem Einverständnis geschehen.
Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum hielt heute gegenüber der APA fest, „dass das Ergebnis der von mehreren Fachleuten durchgeführten Compliance-Untersuchung eindeutig zum Schluss kommt, dass keine sexuelle Belästigung vorlag“. Zudem habe „die Unerwünschtheit des Verhaltens“ Weißmanns „nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt werden“ können.
Compliance-Untersuchung sah keine sexuelle Belästigung vor
Die kürzlich abgeschlossene Compliance-Untersuchung im ORF zur Causa war unter Begleitung von Expertinnen und Experten zum Ergebnis gekommen, dass im Falle Weißmanns keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn sowie im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes festgestellt werden können.
Die Bewertung der Compliance-Untersuchung wird die Betroffenen nun rechtlich anfechten. Laut dem Bericht wird ein außergerichtliches Anspruchsschreiben an das Unternehmen und ein Weißmann vorbereitet. Gefordert würden Schutzmaßnahmen für Nachteile die Betroffenen, die Zusicherung, dass ihr keine beruflichen entstehen, Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro sowie eine Abgeltung der entstandenen Kosten und allfälliger künftiger Schäden.
Thurnher: Prüfung maßgebliche Grundlage für Vorgehen
„Ich habe großen Respekt davor, dass sich die betroffene Mitarbeiterin in einer für sie offenkundig sehr belastenden Situation erneut öffentlich äußert. Es ist nachvollziehbar, dass ein solcher Vorgang für die Betroffenen persönlich sehr schwer wiegt und viele Fragen offenlässt“, hielt die interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher gegenüber ORF.at fest.
Außerdem erklärte sie: „Als Generaldirektorin muss ich mich bei meinen Entscheidungen gleichzeitig auf die fachliche Beurteilung unserer internen und externen Rechts- und Compliance-Expertinnen und -Experten stützen. Diese Prüfung war für mich die maßgebliche Grundlage für das Vorgehen des ORF.“
Anspruch, „alles umgesetzt mit Respekt zu behandeln“
Thurnher: „Dass eine rechtliche Bewertung zu einem bestimmten Ergebnis kommt, bedeutet nicht, dass die persönliche Sicht oder das subjektive Erleben eines Betroffenen gering geschätzt werden. Beides ist ernst zu nehmen.“ Gerade deshalb sei es wichtig, dass der ORF rasch, sorgfältig und verantwortungsvoll damit umgehe. Zu allfälligen weiteren rechtlichen Schritten werde sich der ORF nicht inhaltlich äußern.
„Unser Anspruch bleibt, alle umgesetzt mit Respekt zu behandeln, Persönlichkeitsrechte zu wahren und gleichzeitig die hohen Maßstäbe an Integrität und Verantwortung im ORF konsequent durchzusetzen“, so Thurnher.

