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Tuesday, March 10, 2026

Asyl: Entwurf zu „Obsorge ab Tag eins“ in Begutachtung

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende sollen künftig ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens in die Obsorge der zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger fallen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlichte SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer heute in Begutachtung.

Diese „Obsorge ab Tag eins“ ist seit Langem Forderung ihrer Partei und zahlreicher NGOs. „Damit schließen wir endlich eine Lücke, die viel zu lange bestanden hat“, so Sporrer.

Mit dem Gesetzesantrag setzt man die EU-Aufnahmerichtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, um.

Diese sieht vor, dass ein unbegleiteten Minderjährigen, wenn er einen Antrag auf internationalen Schutz stellt, so schnell wie möglich – zumindest aber innerhalb von 15 Tagen – eine Vertretung bestellt werden muss.

Übertragung an Länder

Die Neuregelung sieht die automatische Übertragung der Obsorge an die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger – und damit die Länder – „ab dem Zeitpunkt des Antreffens des unbegleiteten Kindes“ vor. Wechselt ein Minderjähriger in ein anderes Bundesland, werde auch die Verantwortung für die Obsorge in das jeweilige Bundesland übertragen.

Die Obsorge endet, wenn das Kind einer anderen mit der Obsorge vertrauten Person übergeben wird oder der Kinder- und Jugendhilfeträger Anhaltspunkte dafür hat, dass sich das Kind im Ausland aufhält.

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