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Monday, May 11, 2026

Arbeitslosenzuverdienst: AMS-Chef sieht positive Auswirkungen nach Reform

Konkret macht Kopf zwei positive Effekte aus: Einerseits sei die Anzahl der geringfügig Beschäftigten neben Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe „deutlich gesunken“, Kopf macht von 27.000 auf 9.000 Personen.

Andererseits nahmen um 1.800 Personen mehr Arbeit auf, die geringfügig neben dem Arbeitslosengeld verdient haben, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Davon waren 1.000 im gleichen Betrieb. „Das heißt, die waren bei dem Betrieb geringfügig beschäftigt und sind jetzt dort vollversichert. Das ist ein wirklicher Erfolg dieser Reform“, so Kopf.

Einige Ausnahmen

Vor der Regeländerung konnte AMS-Beziehende noch bis zu 551,10 Euro monatlich ohne Verlust von Leistungen dazuverdienen. Ausgenommen von der Neuregelung sind Langzeitarbeitslose über 50 Jahre, Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent und diejenigen, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang diese Nebentätigkeiten ausgeübt haben. Generell dürfen Langzeitarbeitslose oder Menschen, die wegen Krankheit mindestens 52 Wochen lang Krankengeld bekommen haben, einmalig für 26 Wochen geringfügig arbeiten.

Ausnahmen gibt es darüber hinaus für Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren. Das sind etwa jene, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung mindestens vier Monate lang dauert und sich über mindestens 25 Wochenstunden erstreckt.

Die Regierung erhoffte sich durch die Maßnahme eine stärkere Arbeitsmarktintegration bzw. Anreize für arbeitslose Personen, einer Vollbeschäftigung nachzugehen. Kritikerinnen und Kritiker befürchteten hingegen, dass für bestimmte Gruppen prekäre Verhältnisse geschaffen werden. Besonders laut war der Protest in der Kulturszene, der auf die Arbeitsrealitäten vieler Kulturschaffender mit unregelmäßigem Einkommen aufmerksam machte und – letztlich vergeblich – eine weitere Ausnahmeregelung einforderte.

Iran-Krieg „wahre, ernstzunehmende“ Situation

Besorgt zeigte sich Kopf im Ö1-Interview mit Blick auf den Krieg in Nahost: Der Krieg stellt aktuell eine „veritable, ernstzunehmende Situation“ dar. „Wenn diese Krise lange dauert, dann werden wir aus meiner Sicht tiefer in die Rezession wieder schlittern“, sagte er. Dann werde man in der Arbeitsmarktpolitik mehr machen. Eine Kurzarbeit – etwa bei der AUA – schließe er nicht aus. Momentan seien hohe Energiepreise noch kein Grund dafür, so der AMS-Chef weiter.

Nahost: AMS-Chef schließt Kurzarbeit nicht aus

Die aktuelle Lage im Nahen Osten könnte sich auch auf den heimischen Arbeitsmarkt auswirken. Sollte der Konflikt länger andauern, schließt der Chef des Arbeitsmarktservice (AMS), Johannes Kopf, nicht aus, dass Maßnahmen wie die Kurzarbeit nötig werden.

Kopf warnt vor Folgen des demografischen Wandels

Kopf warnte darüber hinaus erneut vor den Folgen des demografischen Wandels für den Arbeitsmarkt. Das Thema werde „zu wenig“ ernst genommen, sagte er. Derzeit geht das AMS davon aus, dass im Jahr 2050 rund 120.000 Erwerbspersonen fehlen werden. Hier sehe er auch die Bundesländer gefordert. Wien wird in Zukunft weiter wachsen, die Bevölkerung im Rest von Österreich aber abnehmen.

Um die Erwerbsgruppe der Frauen stärker einzubinden, plädierte er für flächendeckende Betreuungsangebote für Ganztagskinder. Ein Umdenken fordert er auch in einem anderen Bereich: „Heute ist es so, dass viele Bundesländer froh sind, dass die meisten Geflüchteten nach Wien fahren“, so Kopf. Das sei „falsch“, sagte er weiter. Er betont die Notwendigkeit einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration und von sozialer Integration.

Arbeit im Alter: Regierungspaket „durchaus attraktiv“

Dass die Regierung Arbeit im Alter steuerlich begünstigt, begrüßt er. Noch sei aber unklar, ob die Maßnahme wirken werde. „Das wird doch stark von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängen.“ Finanziell sei das Paket „durchaus attraktiv“, sagte er.

Laut Regierung soll ab kommendem Jahr auch für Selbstständige ein steuerlicher Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr zur Verfügung stehen. Zudem entfällt der Dienstnehmerbeitrag zur Sozialversicherung, solange dieser vom Arbeitgeber bestehen bleibt. Voraussetzung für die Begünstigung ist, dass der mögliche Pensionsantritt wegen der Erwerbstätigkeit aufgeschoben oder zur Rente dazuverdient wird.

„Am Anfang werde die Maßnahme „Geld kosten“, sagte er. „Trotzdem glaube ich schon, dass diese Anreize insofern wirken, als dass es ausreichend attraktiv ist. Es wird ein bisschen ein Umdenken passieren, ein Umdenken, das notwendig ist, weil demografisch bedingt Leute fehlen werden“, betonte er.

Mit „Ausbildung und Weiterbildung“ auf KI reagieren

Auf das Thema künstliche Intelligenz (KI) angesprochen, sagte Kopf, dass diese eine „Riesenveränderung“ darstelle. Er erwartet, dass Hunderttausende Jobs verloren gehen. Aber „wir werden andere Jobs dazufinden, die wir heute noch nicht kennen“. Die einzige Reaktion darauf sei „Ausbildung und Weiterbildung“.

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