Eine entsprechende Anklageschrift sei bereits beim Straflandesgericht Wien eingereicht worden, berichtete die WKStA am Donnerstag in einer Aussendung. In dem Verfahren geht es unter anderem um einen ungewöhnlichen Steuernachlass in der Höhe von 630.000 Euro für den millionenschweren Investor durch das Finanzamt.
Es besteht der Verdacht auf Bestechung, im Jahr 2022 wurden Razzien bei Wolf als auch bei der beiden beschuldigten Finanzbeamtin durchgeführt. Sie wurde wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, Schelling wegen versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
Treffen auf Raststation
Laut Anklage soll Wolf der damaligen Finanzamtsleiterin vorgelegt haben, sie bei ihrer damals laufenden Bewerbung als Leiterin eines anderen Finanzamts zu unterstützen, wenn sie im Gegenzug seinen Antrag auf Steuernachsicht um rund 630.000 Euro genehmige. Das Anbot sei erstmals bei einem Treffen auf einer Autobahnraststation im Jahr 2018 erfolgt. Weder sei das Treffen noch das korruptive Anbot dokumentiert worden, so die WKStA. Auch die anderen Beamten, die mit der Steuersache befasst waren, seien darüber informiert worden.
Angebot laut Anklageschrift angenommen
Die Leiterin des Finanzamts nahm laut Anklageschrift das Angebot an, habe intern die nötigen Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters veranlasst und den Antrag sechs Wochen nach dem ersten Anbot genehmigt. Des Weiteren habe sie, so der Vorwurf, ihre Geheimhaltungspflicht verletzt, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum Widerruf dieser Nachsicht an Wolf weitergab. Wolf habe dann wie vereinbart im Gegenzug auf den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss zugunsten der Finanzamtsleiterin genommen.
Vorwurf der Kontaktaufnahme
Schelling wiederum wird in der Anklage vorgeworfen, nach Ende seiner Amtszeit als Finanzminister Schmid als damaliger Generalsekretär im Finanzministerium ersucht zu haben, sich für den Steuernachlass einzusetzen.
Die Entscheidung des Finanzamts auf Gewährung der Nachsicht war bereits vor Beginn der Ermittlungen der WKStA von der Fachaufsicht des Ministeriums bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt als mutmaßlich strafrechtswidrig angezeigt, aber eingestellt worden. Sie wurde schließlich auch vom Bundesfinanzgericht als rechtswidrig aufgehoben und das vom Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht bestätigt.
Die nunmehrige Anklage erfolgte laut WKStA nach Genehmigung entsprechender Vorhabensberichte durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien bzw. das Justizministerium nach Befassung des Weisungsrats. Eine Stellungnahme von Wolf gab es auf APA-Anfrage vorerst nicht. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

